Wappen

Zwischen dem 11. und dem 14. Jahrhundert tauchte der Name der Gemeinde in verschiedenen Varianten auf, z.B. als «Binnengin» oder als «Biningin». Seit dieser Zeit erscheint der Name regelmässig als Binningen. Das Gemeindewappen geht auf eine von 1292 bis 1300 bezeugte Basler Familie zurück, die sich «Die von Binningen» nannte.
Das Wappen in der heutigen Form - auf silbernem Grund schwarzer Pfahl mit drei silbernen Sternen - datiert von 1921.

Wappenschutzgesetz

Die Wappen und öffentliche Zeichen sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur durch das Gemeinwesen verwendet werden. Die Gemeinde Binningen erlaubt den Gebrauch des Gemeindewappens durch Private, sofern diese nicht irreführend ist oder gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das geltende Recht verstösst. Dies trifft insbesondere bei der Nutzung für politische oder gewerbliche Zwecke zu.

Sollten Sie das Wappen der Gemeinde Binningen neu verwenden wollen oder ein bestehendes Logo abändern, so bitten wir Sie, dies der Abteilung Behördendienste und Kommunikation mitzuteilen.

Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (SR 232.21)