Grabmalgesuch
Das Aufstellen von Grabmalen ist bewilligungspflichtig. Das Formular wird im Normalfall vom Grabmalhersteller (Steinhauer) ausgefüllt und der Gemeinde eingereicht.
Das Aufstellen von Grabmalen ist bewilligungspflichtig. Das Formular wird im Normalfall vom Grabmalhersteller (Steinhauer) ausgefüllt und der Gemeinde eingereicht.