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Entschädigung von Entlastungsleistungen bei der Pflege und Betreuung zu Hause (Ärztliches Zeugnis)

Dauernd pflege-/betreuungsbedürftige Personen mit Wohnsitz in Binningen, die das ordentliche AHV-Alter erreicht haben und durch Angehörige zu Hause gepflegt und betreut werden, können ab 1. Juli 2017 einen finanziellen Beitrag an die Kosten für Betreuungs- und Pflegeleistungen beantragen, die der Entlastung der sie pflegenden/betreuenden Angehörigen dienen.

Ärztliches Zeugnis.pdf [pdf, 235 KB]