Meldung Mieterwechsel
Die Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitzuteilen.
Die Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitzuteilen.