Bestattungen
Grabunterhalt etc. siehe auch >>Friedhof
Hinterbliebene stellen sich meist folgende Fragen:
- Ist eine Aufbahrung gewünscht?
- Erdbestattung oder Kremation?
- Grabart?
- Soll eine Abdankung/Trauerfeier stattfinden? Durch wen?
- Findet die Trauerfeier in der Kirche, am Grab oder anderswo statt?
- Wie soll die amtliche Publikation lauten?
- Wird der Gemeinde- oder ein Privatsarg gewünscht?
Die Mitarbeiter/innen des Bestattungsbüros geben gern Auskunft.
Weitergehende Informationen betreffend der Beisetzung auf dem Binninger Friedhof, Grabarten, Grabmale, Laufzeiten, Kosten und Dienstleistungen können Sie der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Binningen entnehmen oder unter dem Link Friedhof nachsehen.
Anordnung für die Bestattung
Die zur Anmeldung des Todes Verpflichteten geben - im Einverständnis mit Eltern, Kindern, Geschwistern usw. - verbindliche Erklärungen über die Art der Bestattung ab, sofern keine Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt oder ein/e Willensvollstrecker/in eingesetzt wurde. Nicht verheiratete Lebenspartner können Anordnungen für die Bestattung nur mit einer zu Lebzeiten erstellten gegenseitigen Vollmacht oder mit Vollmacht eines anzeigepflichtigen Angehörigen abgeben.
Alleinstehende oder auch Eheleute die eine bestimmte Bestattungsart wünschen, sollten dies in einer Willenserklärung/Willensverfügung festhalten und Angehörige oder Freunde über ihre Wünsche informieren. Die Willenserklärung kann im Bestattungsbüro aufgesetzt und gegen Gebühr hinterlegt werden.
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Auskunft und Fragen
Bestattungsbüro | |
Telefon | 061 425 52 36 |
hansjoerg.zimmermannNULL@binningen.bl.ch | |
Termin | Bestattungsgespräch nach telefonischer Vereinbarung |