Ergänzungsleistungen
Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten).
Bei der AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde erhalten Sie das Ergänzungsleistungs-Anmeldeformular. Das von Ihnen ausgefüllte Formular wird bei uns abgegeben und wir senden dieses an die Sozialversicherungsanstalt weiter. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.
Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:
Fragen und Auskünfte für Einwohnerinnen und Einwohner |
Telefon |
Christen Sarah | 061 425 52 53 |
Imboden Marisa | 061 425 52 83 |
Morandini Brack Rebecca | 061 425 52 48 |
Tavan Sabine | 061 425 52 52 |
Heimobergrenze - Finanzierungslücke
Ab 1.1.2018 sind die für die Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heim- und Spitalkosten begrenzt (Obergrenze). An Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten und in Alters- und Pflegeheimen leben, deren Taxen über der Obergrenze liegen, werden auf Gesuch hin Zusatzbeiträge im Umfang der Differenz zwischen der Obergrenze und der Taxe ausgerichtet.
Fragen und Auskünfte:
Fachstelle Alter und Gesundheit
Tel.: 061 425 53 40
Sozialversicherungsanstalt Baselland
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
061 425 25 25 oder infoNULL@sva-bl.ch