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Friedensrichter/in

Zivilprozesse, d.h. Klagen auf Forderungen, Schadenersatz, Nachbarrecht etc. (und auch Ehrverletzungsprozesse) nehmen ihren Anfang in der Regel beim Friedensrichteramt  am Wohnsitz der beklagten Partei, worauf die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter die Parteien zu einem Schlichtungsversuch vorlädt und den Streit - soweit es nicht um mehr als 2000 Franken geht - auch entscheiden kann.

Misslingt der Schlichtungsversuch in Fällen, in denen die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter keine Entscheidung fällen darf, kann der Kläger den Fall vor das zuständige Zivilkreisgericht weiterziehen.

Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsperiode vom 1. April 2022 bis 31. März 2026

Quelle: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte/friedensrichter-innen