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Grundbuchamt (Zivilrechtsverwaltung BL)

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Grundbuchamt
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
Tel. 061 / 552 45 40
E-Mail: grundbuchamtNULL@bl.ch

Die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft bietet aus einer Hand die Dienstleistungen des Grundbuch-, Handelsregister- und Zivilstandswesens sowie des Betreibungs- und Konkursrechts. Sie ist Depotstelle und Eröffnungsbehörde für Testamente und Erbverträge, trifft Sicherungsmassnahmen zum Schutz des Erbgangs und nimmt die Erbschaftsinventare auf. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem für die Einbürgerungen, Adoptionen und Namensänderungen zuständig.

Die Zivilrechtsverwaltung führt die freiwilligen Liegenschaftsversteigerungen durch und ist mitwirkende Behörde bei der Erbteilung zum Schutz der Gläubiger. Zur Beglaubigung von Unterschriften und Kopien für den Gebrauch innerhalb der Schweiz stellt sie Beglaubigungspersonen zur Verfügung.Das Grundbuch bildet den Rechtszustand aller Grundstücke im Kanton ab. Es zeigt die Eigentumsverhältnisse und alle Berechtigungen und Belastungen auf jedem einzelnen Grundstück.

Das Grundbuch bildet den Rechtszustand aller Grundstücke im Kanton ab. Es zeigt die Eigentumsverhältnisse und alle Berechtigungen und Belastungen auf jedem einzelnen Grundstück. Das Grundbuchamt trägt alle Vorgänge ein, die auf diesen rechtlichen Zustand Auswirkungen haben.

Standort Arlesheim

  • Leitung, Finanzen und Administration
  • Handelsregisteramt
  • Zivilstandsamt
  • Erbschaftsamt
  • Einbürgerungen
  • Adoptionen und Namensänderungen
  • Notariatskommission

Standort Liestal

  • Betreibungs- und Konkursamt
Das Kataster der Gemeinde Binningen (bzw. Liegenschaftskataster) ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen). Dazu gehören Karten (Zonenplan mit den einzelnen Parzellen), auf welchen die geometrische Lage und die baulichen Anlagen sowie die Nutzung und Grösse beschrieben werden sowie das GIS (Geografisches Informations-System). Die Katasterwerte für Boden und Gebäude dienen als Grundlage für die Besteuerung der Grundstücke resp. Liegenschaften.