Sperrgutabfuhr
Sperrgut
Seit Januar 2013 kann Sperrgut wöchentlich zusammen mit der Hauskehrichtabfuhr entsorgt werden. Wichtig: Sperrgut ist gebührenpflichtig und daher mit der entsprechenden Anzahl Kehrichtmarken (orange) zu versehen, je 5 kg = 1 Kehrichtmarke. Die frühere Grobsperrgutsammlung entfällt.
Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, welche im Kehrichtsack nicht Platz haben und keiner Separatsammlung zugeführt werden können (kein Metall, keine Geräte). Folgende maximale Dimensionen sind einzuhalten:
- Maximales Gewicht: 30 kg
- Maximale Abmessungen: 1,0 m x 1,5 m x 2,5 m
- grössere Abmessungen: Güter bei Lieferung von neuer Ware austauschen lassen oder Entsorgungszentren in der Region beauftragen (Adressen siehe Abfuhrkalender, Seite 4 Abfuhrkalender 2024
Details zu Verkaufsstellen der Gebührenmarken, Abfuhrunternehmen oder Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.
Tipp
Anstatt nicht mehr benötigte Gegenstände wie Möbel, Geräte oder Bauteile als Abfall zu entsorgen, können Sie diese gegebenenfalls zur weiteren Verwendung an eine Brockenstube (brockisearch.ch) oder die Bauteilbörse (btbbasel.ch) abgeben.
Wichtig Bitte entfernen Sie alle Metallteile und versehen Sie das Sperrgut mit der entsprechenden Anzahl Kehrichtmarken. Keine Elektro-/Elektronik Geräte.
Dokumentation
Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Egli Daniel | 061 425 53 18 |
Werkhof | 061 421 38 52 |