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Teilzonenplan Kirschbaumacker

Der Teilzonenplan Kirschbaumacker ist rechtsgültig

Das Kantonsgericht hat die Beschwerde des Gemeinderates gegen die Nichtgenehmigung der beiden Artikel 5. Abs. 5 Bonus für Energieeffizienz und Artikel 21 Abs. 2 Bonus für Geschossflächenziffer gutgeheissen (Urteil vom 17. Oktober 2012). Die Erwägungen des Regierungsrates aus dem Beschluss Nr. 256 vom 14. Februar 2012 sind zu beachten. Mit Genehmigung des Teilzonenplans wird der Quartierplan Kirschbaumacker aufgehoben (RRB Nr. 796 vom 20. März 1984 und der Inventarnummer 11/QP/4/0).

Entscheid Kantonsgericht

Der Gemeinderat hat gegen die Nichtgenehmigung zweier Artikel Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Das Kantonsgericht hat an der Verhandlung vom 17. Oktober 2012 die Beschwerde gutgeheissen. Die schriftliche Urteilsbegründung wird im Januar 2013 erwartet.

Genehmigung durch den Regierungsrat

Der vom Einwohnerrat Binningen am 23. Mai 2011 beschlossene Teilzonenplan und das Teilzonenreglement "Kirschbaumacker" wurde vom Regierungsrat mit nachstehenden Ausnahmen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

Von der Genehmigung ausgenommen (im Reglement rot gestrichen):

  1. Artikel 5 Absatz 5 (Bonus für Energieeffizienz) des Teilzonenreglements
  2. Artikel 21 Absatz 2, Nutzungsbonus für die Zone WK-B in der Spalte "Geschossflächenziffer" des Teilzonenreglements

Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Quartierplan "Kirschbaumacker" aufgehoben (RRB Nr. 796 vom 20. März 1984 und der Inventarnummer 11/QP/4/0).

Der Gemeinderat hat gegen die Nichtgenehmigung obengenannter Artikel Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht.

Genehmigungsantrag

Während der Planauflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die erforderlichen Dokumente wurden dem Regierungsrat zur Genehmigung zugestellt.

Planauflage

Der Einwohnerrat von Binningen hat an der Sitzung vom 23.5.2011 den Teilzonenplan „Kirschbaumacker“ mit Reglement beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Bau- und Raumplanungsgesetzes RBG wird die öffentliche Planauflage durchgeführt, die zeitlich parallel zur Referendumsfrist läuft. Der neue Teilzonenplan und das Reglement können innerhalb der Planauflagefrist von Donnerstag, den 9. Juni bis Montag, den 11. Juli 2011 in den Räumlichkeiten der Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind nachfolgend als PDF-Dateien aufgeschaltet.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Horst Reher, Tel. 061 425 53 03. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Planauflagefrist dem Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.

Beratung im Einwohnerrat

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2010 den Teilzonenplan Kirschbaumacker mit Reglement beschlossen. Der Einwohnerrat berät das Planwerk an der Sitzung vom 31. Januar 2011. Die aktuellen Dokumente zum Geschäft sind nachfolgend als PDF-Dateien aufgeschaltet, weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Einwohnerrats.

Mitwirkungsbericht

Die Frist der öffentlichen Mitwirkung gemäss §7 RBG (Raumplanungs- und Baugesetz) zum neuen Teilzonenplan Kirschbaumacker ist am 28. Mai 2010 abgelaufen. Während der Auflagezeit des Planungswerkes gingen auf der Gemeinde keine Stellungnahmen ein. Zur Zeit findet die kantonale Vorprüfung statt.

Mitwirkung der Bevölkerung, Teilzonenplan „Kirschbaumacker“

Das ca. 5 ha grosse Gebiet „Kirschbaumacker“ zwischen Leimgrubenweg, Im Kirschgarten und Im Tschuppbaumacker gelegen, wurde auf Grundlage eines Quartierplans in den 1980er-Jahren mehrheitlich überbaut und zwar in relativ geringer Dichte. Aufgrund konkreter Bauabsichten und weiterer Anliegen der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen wurde der Quartierplan auf seine Gültigkeit hin überprüft. Der bestehende Quartierplan soll nun aufgelöst und durch einen Teilzonenplan mit zeitgemässen Rahmenbedingungen ersetzt werden.

Der Entwurf des Teilzonenplans kann vom 30. April bis 28. Mai 2010 während der Öffnungszeiten auf den Bauabteilungen eingesehen werden. Gleichzeitigt sind die Dokumente auf unserer Homepage abrufbar. Die Bevölkerung kann gemäss §7 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 31. Mai 2010 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Für die Öffentlichkeit findet am Dienstag, den 18. Mai 2010 um 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Bauabteilungen, Hauptstrasse 36 in Binningen statt.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Raumplanung und Umwelt, Horst Reher, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

Über die untenstehenden Links können Sie die Dokumente öffnen: