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Allmendbenutzung (Gesuch)

Die ausserordentliche Benützung der Allmend (gesteigerter Gemeingebrauch, Sondernutzung) z.B. für Bauplatzinstallationen etc. ist gemäss dem kommunalen Allmendreglement gebühren- und bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen werden befristet erteilt und sind vor der Inanspruchnahme der Allmend einzuholen. Das Gesuch ist mit separatem Plan aus administrativen Gründen spätestens 10 Tage vor dem Nutzungsbeginn bei untenstehender Stelle einzureichen.

Gesuchsformular Allmendbenutzung [pdf, 238 KB]