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Neue Asylverfahren und Integrationsagenda

Das neue Asylverfahren ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verfahren beschleunigt durchgeführt und finden dezentralisiert in sechs Asylregionen statt. Die Asylsuchenden erhalten in den neuen Verfahren zudem eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.

Seit 1. März 2019 ist das revidierte Asylgesetz in Kraft. Die damit einhergehende Neustrukturierung des Asylbereichs hat eine Beschleunigung der Asylverfahren zum Ziel und beinhaltet die Eröffnung neuer Bundesasylzentren, respektive eine neue Nutzung der bisherigen Empfangszentren. Künftig werden möglichst viele Abklärungen in den Bundeszentren durchgeführt, die Asylsuchenden wohnen meist auch dort. Die Migrantinnen und Migranten werden im Grundsatz erst dann auf die Kantone und Gemeinden verteilt, wenn klar ist, ob sie in der Schweiz bleiben können.

Parallel zu diesen neuen Verfahren erfolgt in den nächsten Monaten die Umsetzung der «Integrationsagenda Schweiz», die ein verstärktes Engagement von Bund und Kantonen bei der (Arbeits-)Integration von Flüchtlingen vorsieht. Durch ein schnelleres Eingliedern der Zugewanderten in die Gesellschaft und die Arbeitswelt könnte das Sozialwesen der Städte und Gemeinden entlastet werden.

Die drei neuen Verfahrenstypen

Insgesamt sollen die Prozesse so beschleunigt werden, dass bei rund 70 % der Gesuchsstellenden nach weniger als einem halben Jahr (140 Tage) ein definitiver Asylentscheid vorliegt. Heute dauern diese Verfahren rund drei Mal länger.

Übergabe an anderen Staat: «Dublin-Fälle»

Künftig werden alle Asylsuchenden, die in der Schweiz ankommen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreichung ihres Asylgesuchs einem Bundesasylzentrum zugeteilt. Wenn ein Asylsuchender bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat, wird raschmöglichst die Rückführung in den zuständigen Staat organisiert.

Entscheid in 100 Tagen: «Beschleunigtes Verfahren»

Nach maximal 21 Tagen finden Anhörungen statt. Die Betroffenen können nun ihre Fluchtgründe darlegen. Diese werden von den zuständigen Expertinnen und Experten des Bundes geprüft. Bei klarer Faktenlage kann sehr rasch entschieden werden, nach rund 100 Tagen soll bei allen wenig komplexen Fällen ein Entscheid vorliegen. Erhält ein Asylsuchender einen positiven Entscheid oder eine vorläufige Aufnahme, wird er einem Kanton zur Unterbringung zugeteilt.

Zusätzliche Abklärungen: «Erweitertes Verfahren»

Ebenfalls einem Kanton zugewiesen werden Asylsuchende, bei denen weitere Abklärungen notwendig sind. Es wird ein erweitertes Verfahren eröffnet. Diese komplexeren Fälle dauern länger als die für die Beschleunigung massgebenden 140 Tage. Aber auch sie sollen nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres bearbeitet werden.

Neues Asylverfahren seit 1. März 2019, Quelle: Staatssekretariat für Migration

In einem Testbetrieb zeigte sich, dass rund 2/3 der Asylgesuche im Bundesasylzentrum entschieden werden können, entweder als Beschleunigtes Verfahren oder als Dublin-Verfahren. 1/3 der Fälle muss noch ohne Entscheid den Kantonen – und damit indirekt auch den Gemeinden – zugewiesen werden.

Alle Asylsuchenden erhalten für die Dauer des Verfahrens eine Rechtsvertretung zugeteilt, die sie berät.

Mengengerüst und Schwankungstauglichkeit der neuen Infrastrukturen

Die Planung der neuen Prozesse basierte auf Szenarien, die 24 000 Asylgesuche pro Jahr vorsahen, wobei das System auch Schwankungen von 15 000 bis 29 000 Personen bewältigen kann. Diese Werte wurden im Jahr 2015 mit 39 500 Gesuchen deutlich übertroffen. Europa erlebte eine Migrationskrise, welche die Gesuchszahlen in sämtlichen Ländern Europas in die Höhe steigen liess. Stark beansprucht wurden damals auch die Kantone und Gemeinden durch die zusätzliche Bereitstellung von Unterkünften. Seither ist die Zahl der Asylgesuche jedoch wieder gesunken, für das Jahr 2019 erwartet das Staatssekretariat für Migration 15 500 Gesuche. Es ist deshalb davon auszugehen, dass mit der Planungsgrösse von 24 000 Personen solide Kapazitäten aufgebaut werden können.

Welche Rolle hat die Gemeinde Binningen in den neuen Asylverfahren

Anders als bisher verfügen die Personen, die künftig in unserer Gemeinde ankommen, oftmals über einen positiven Asylentscheid oder erwarten einen solchen in Kürze.

Die Binningen zugewiesenen Flüchtlinge (Vorläufig Aufgenommene VA und anerkannte Flüchtlinge FL) können und sollen so rasch wie möglich sprachlich, gesellschaftlich und beruflich integriert werden. In der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, um die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen zu stärken.

Die in der IAS formulierten Ziele beziehen sich auf die Arbeitsmarktintegration, die Sprachförderung, die Stärkung der Berufsbildung für VA/FL, die frühe Sprachförderung bei Kleinkindern sowie die soziale Integration. Das Erreichen der neuen Ziele obliegt den Kantonen. Der Bund stellt im Gegenzug mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.

Die Ziele der IAS sind:

  1. Sprachstand: Drei Jahre nach Einreise verfügen alle mindestens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (mind. A1).
  2. Frühe Förderung: 80 % der Kinder aus dem Asylbereich können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
  3. Ausbildung: Fünf Jahre nach Einreise befinden sich zwei Drittel aller VA/FL im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung.
  4. Integration Arbeitsmarkt: Sieben Jahre nach Einreise sind 50 % aller erwachsenen VA/FL nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
  5. Soziale Integration: Sieben Jahre nach Einreise sind VA/FL vertraut mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben soziale Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.

Zur Erreichung der Ziele beinhaltet die IAS Eckwerte und Leistungen. In Zukunft soll der Integrationsprozess zentral gesteuert und regelmässig überprüft werden. So soll ein zielgerichteter und effizienter Integrationsprozess ermöglicht werden. Eine durchgehende Fallführung ist wesentlicher Bestandteil davon. Weitere zentrale Elemente der IAS sind Potentialabklärungen und ein Jobcoaching für VA/FL, die in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind.

Für die Umsetzung der IAS im Kanton Basel-Landschaft ist die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) vertreten durch das kantonale Sozialamt (KSA) federführend. Im Rahmen eines VAGS-Projektes (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) wurde gemeinsam mit den Gemeinden das Projekt «Assessmentcenter» (AC) in die Wege geleitet. Es wurde entschieden, für die Durchführung des AC eine externe Anbieterin resp. einen externen Anbieter zu beauftragen. In der Folge gab der Kanton der Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL den Zuschlag für die Umsetzung des Projekts «Assessmentcenter für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen». Durch die Vergabe wird die Stiftung Jugendsozialwerk zur Partnerin von Kanton und Gemeinden bei der Integration von Personen aus dem Asylbereich. Die Stiftung Jugendsozialwerk wird in Zukunft zentrale Aufgaben in diesem Bereich übernehmen. Dazu gehören die Fallführung, umfangreiche Potentialabklärungen und eine verstärkte Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Soziale Dienste und Gesundheit

Quelle: Schweizerischer Städteverband, Merkblatt für Städte und Gemeinden