aller au contenu principal

Allmendbenutzungsgesuch

Die ausserordentliche Benützung der Allmend (gesteigerter Gemeingebrauch, Sondernutzung) z.B. für Bauplatzinstallationen etc. ist gemäss dem kommunalen Allmendreglement gebühren- und bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen werden befristet erteilt und sind vor der Inanspruchnahme der Allmend einzuholen.

Das Gesuch ist mit separatem Plan aus administrativen Gründen spätestens 10 Tage vor dem Nutzungsbeginn bei untenstehender Stelle einzureichen.

Weiterführende Bestimmungen (z.B. Kosten etc.) sind in der Allmendverordnung geregelt.

Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt 

Fragen und Auskünfte Telefon
Felix Thüring 061 425 53 05

 

Umzug oder bei Anlieferungen

Bei einem Unzug oder bei Lieferungen können Sie bei den Einwohnerdiensten Parkverbotstafeln abholen.

 

Schlosspark und Dorfplatz

Für die Benutzung des Schlossparks und des Dorfplatzes ist die Abteilung Bildung, Kultur und Sport zuständig. Wenden Sie sich bitte an Schmidt Monique, Tel 061 425 53 51.