Kleinbaugesuche
Gesuche für Kleinbauten bis zu 12 m2 Grundfläche und einer Höhe von max. 2.50 m und Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Für Einfriedungen zwischen Nachbarparzellen, welche die Allmend nicht betreffen, ist kein Gesuch notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Grenzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz.
- Baugesuch Kleinbauten [PDF]
- Baugesuch Einfriedungen [PDF]
- Grenzabstände für Grünhecken (ab §130 EG ZGB)
- Merkblatt Grünhecken und Einfriedungen
Zuständige Abteilung: Hochbau und Ortsplanung
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Susanne Fink | 061 425 53 10 |
Administration Bauabteilung | 061 425 53 02 |