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Steuern

Binningen gehört zu den steuergünstigsten Gemeinden im Kanton Baselland. Der Steuerfuss beträgt im Jahr 2024 49 %.

Steuersätze der Gemeinde Binningen 2024

Gemeindesteuer:   49 % der Staatssteuer
Feuerwehrersatzabgabe:    3 ‰ vom satzbestimmenden Einkommen
Ref. Kirche:  0,410 % vom steuerbaren Einkommen, 0,066% vom steuerbaren Vermögen
Röm. Kath. Kirche: 6 % vom Staatssteuerbetrag
Christkath. Kirche: 0,6 % vom steuerbaren Einkommen, 0,1 % vom steuerbaren Vermögen

Steuersätze der Gemeinde Binningen 2024  [PDF]

Gemeindesteuern auf einen Blick

Der Versand der Vorausrechnung erfolgt im Februar für das laufende Jahr. Zahlungstermin für die Steuern des laufenden Jahres: 30. September. Zahlungstermin für die definitive Steuer des Vorjahres: 30 Tage nach Fakturadatum. Die Veranlagungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Der Zahlungstermin für die Gemeindesteuern 2024 ist der 30. September 2024. 
 
Für Vorauszahlungen, die bis 30. September des Steuerjahres bei uns eingegangen sind, erhalten Sie auf dem Gemeindesteuerbetrag einen Vergütungszins von 1,5 %. Die Verzinsung ist auf Vorauszahlungen des laufenden und folgenden Steuerjahres beschränkt und auf 120 % der tatsächlich geschuldeten oder aufgrund provisorischer Rechnungsstellung ermittelten Steuer begrenzt.
 
Auf Steuerbeträgen, die erst nach der Fälligkeit bei uns eingehen, müssen wir einen Verzugszins von 5,0 % erheben. Sie vermeiden Verzugszinsbelastungen, wenn Sie mindestens den provisorisch in Rechnung gestellten Betrag bis zum 30. September bezahlen.

Danke für die fristgerechte Überweisung des fälligen Steuerbetrages mit dem angehefteten Einzahlungsschein. Weitere Einzahlungsscheine können Sie hier oder bei der Gemeindekasse bestellen (Tel. 061 425 52 25 oder 21).
 
Vergütungszins für 2024: 1,5 % (Gemeinde), 0,8 % (Staat)
Verzugszins für 2024: 5,0 % (Gemeinde), 4,5 % (Staat)
Steuerpflicht:                        in der Gemeinde, in der Sie am 31.12. angemeldet sind
Steuererklärung:  erhalten Sie direkt vom Kanton
Steuerbudgetformular: liegt der Steuererklärung bei

Für Fragen bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstücksteuern, Steuern von juristischen Personen sowie Personengesellschaften wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung (061 552 51 20).

Für Fragen zu Ihrer individuellen Steuerveranlagung ist die auf der Veranlagung namentlich aufgeführte Person zuständig.

Mit E-Tax BL können Sie Ihre Steuererklärung vollelektronisch im Internet ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Belegen unterschriftsfrei einreichen.

Möchten Sie eine Vollmacht oder eine Zustelladresse für Ihre Steuerangelegenheiten errichten, wählen Sie bitte folgenden Link:
Auftragserteilung Steuerangelegenheiten  [PDF]

Zahlungsadresse

Bei Zahlungen an die Gemeinde Binningen von Gemeindesteuern und anderen normalen Rechnungen von der Gemeinde Binningen.

IBAN-Nr.: CH69 0900 0000 4000 1342 1
BIC-Code: POFICHBE XXX
Konto bei der PostFinance AG, CH-4808 Zofingen.

Dokumentation

Zuständige Abteilung: Abteilung Finanzen und Steuern