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Ortsplanungsrevision

Bundesgerichtsentscheid

Das Bundesgericht hat am 8. April 2015 über die Beschwerde der Gemeinde Binningen entschieden. Das Bundesgericht argumentiert ähnlich wie der Regierungsrat resp. übernimmt die Argumente des Regierungsrates mehr oder weniger ungefiltert. Auch das Bundesgericht geht davon aus, dass die Qualität letztlich von irgendwelchen Massvorschriften abhängt. Eine Begründung für diese Annahme ist allerdings auch bei detailliertem Studium des Bundesgerichtsentscheides nicht weiter logisch erkennbar.
Bundesgerichtsurteil vom 8. April 2015  [PDF, 664 KB]

Entscheid Kantonsgericht

Die Parteiverhandlung zur Ortsplanungsrevision fand am 21. Mai 2014 statt. Das Gericht hat sämtliche Beschwerden der Gemeinde abgewiesen. Der Gemeinderat hat nach vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung beschlossen, bezüglich der Nichtgenehmigung der Zentrumszone, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen .

Terminverschiebung Parteiverhandlung

Die Parteiverhandlung zur Ortsplanungsrevision findet am 21. Mai 2014 statt.

Parteiverhandlung im Kantonsgericht

Die Gemeinde hat gegen einige Punkte der Nichtgenehmigung durch den Regierungsrat Beschwerde eingereicht (z.B. Zentrumszone, Spezialzone für Hippotherapie, Zone Wärmeverbund). Die Gerichtsverhandlung findet im April statt. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird das Ergebnis auf dieser Seite bekannt gegeben.

Genehmigung durch den Regierungsrat

Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat am 17. September 2013 die Revision der Zonenvorschriften Siedlung und Landschaft mit Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufen genehmigt.  Diese werden im Sinne der Erwägungen mit nachstehenden Ausnahmen, Änderung, Sistierung und Auflagen als allgemeinverbindlich erklärt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht ist kostenpflichtig.
(Publikation des Entscheids im Amtsblatt Nr. 40 vom 3. Oktober 2013)

Ausnahmen
Von der Genehmigung ausgenommen und zur Überarbeitung zurückgewiesen werden (im Plan und Reglement rot gestrichen):

  1. Ziffer 3, Zeile Z des Zonenreglements
  2. Ziffer 13 „Spezialzone Hippotherapie Sp HAT“ des Zonenreglements, mitsamt dem gleichnamigen Eintrag im Zonenplan (und den Einträgen in den Ziffern 2 und 3 des Zonenreglements)
  3. Ziffer 20 Absätze 2 bis 4 des Zonenreglements
  4. Ziffer 21 Absatz 3 des Zonenreglements
  5. Ziffer 22 Absätze 5 und 6 des Zonenreglements
  6. Ziffer 37 Absätze 4 und 5 des Zonenreglements
  7. Ziffer 42 Buchstabe a) des Zonenreglements
  8. Ziffer 45 Absatz 2 des Zonenreglements
  9. Ziffer 46 des Zonenreglements
  10. Die Aufstufung der Lärm-Empfindlichkeits-Stufe in den Gebieten entlang der Paradiesstrasse, der Gorenmattstrasse, der Schlossgasse, der Gewerbezone (entlang dem Dorenbach) und im Gebiet nahe des Allschwiler Weihers (Holzmattstrasse, Holeeholzweg und Holeeholzacker)
  11. Die Nutzungsvorschriften der Parzellen Nrn. 2254 – 2256

Von der Genehmigung ebenfalls ausgenommen sind die im Zonenplan Siedlung und Landschaft mit „von der Genehmigung durch den Regierungsrat ausgenommen“ bezeichneten Gebiete.

Änderung
Gestützt auf § 31 Abs. 5 RBG wird folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderung genehmigt: Die Nachführung resp. Festlegung der Wohnzone W2b im Bereich der Parzellen Nrn. 31, 861 und 760 sowie 1241, 346 und 2585 in Folge einer Überprüfung und Korrektur der Verkehrsflächen.

Sistierung
Die Gewerbezone und die Parzelle Nr. 1491 werden gestützt auf die Anträge der Gemeinde Binningen aus den Schreiben vom 23. Oktober 2012 und 15. Januar 2013 sistiert und sind somit nicht Gegenstand der Genehmigung. Zudem wird der Genehmigungsentscheid für die Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit der Zweckbestimmung „Werkhof“ sistiert. Im Plan werden diese Flächen rot gestrichen. Für sie gelten die bisherigen Zonenvorschriften.

Auflagen
Die Gemeinde Binningen wird beauftragt:

  • Die Empfindlichkeits-Stufen in den Zonen für öffentliche Werke und Anlagen entsprechend ihrem Nutzungszweck bei kommender Gelegenheit zu differenzieren.
  • Die fehlenden Uferschutzzonen südlich der Lindenstrasse entlang des Birsig innerhalb der kommenden drei Jahre festzulegen, beschliessen und genehmigen zu lassen.
  • Die Umsetzung der Naturgefahrenkarte in die kommunale Nutzungsplanung innerhalb von zwei Jahren anzugehen und sie dem Einwohnerrat zum Beschluss vorzulegen.
  • Das Nutzungsmass für die Zentrumszone raschmöglichst im Sinne der Erwägungen festzulegen.

Die Originaldokumente können während der Öffnungszeiten auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen werden. 

 

Einspracheverhandlungen und Genehmigungsantrag

Im Rahmen der Planauflage sind fristgerecht Einsprachen eingegangen. Die Einsprechenden wurden vom Gemeinderat themenspezifisch zu Verständigungsverhandlungen (gemäss § 31 RBG, Raumplanungs- und Baugesetz) eingeladen. Einige der Einsprachen wurden anschliessend zurückgezogen. Der Gemeinderat hat Ende Juni den Antrag zur Genehmigung des Zonenplans mit Reglement beim Regierungsrat Basel-Landschaft eingereicht. Die unerledigten Einsprachen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Regierungsrat behandelt.
Zur Zeit wird das Planwerk vom Amt für Raumplanung geprüft und für die Genehmigung durch den Regierungsrat vorbereitet. Der Zonenplan mit Reglement tritt zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft (voraussichtlich August/September 2013).
 

Planauflage

 
Die Binninger Bevölkerung hat mit einem Anteil von 55 % Ja-Stimmen den neuen Zonenplan Siedlung und Landschaft samt Zonenreglement an der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 angenommen. Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 26. September 2011 die von der Abstimmung ausgenommenen Bereiche (mit Ausnahme der Gebiete, welche die Landschaftsschutzinitiative betreffen) beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes RBG wird nun die öffentliche Planauflage durchgeführt. Der Zonenplan und das Reglement können innerhalb der Planauflagefrist von
 
Freitag, den 24. Februar bis Dienstag, den 10. April 2012
 
in den Räumlichkeiten der Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen werden. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Horst Reher, 061 425 53 03.
Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Planauflagefrist dem Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.
 
Dokumente für die Planauflage:
Informationspläne (ohne Rechtsverbindlichkeit):

Volksabstimmung

Mit einem Anteil von 55 % Ja-Stimmen ist der neue Zonenplan Siedlung und Landschaft samt dem Zonenreglement an der Volksabstimmung vom 13. Februar angenommen worden. Der Gemeinderat bedankt sich für die gute Aufnahme.
Nach dem positiven Abstimmungsresultat können jetzt die nächsten Verfahrenschritte eingeleitet werden. Bis Herbst 2011 werden die restlichen Zoneneinteilungen, welche keinen Bestand der Abstimmung bildeten, dem Einwohnerrat zur Beratung vorgelegt. Unter anderem müssen die Anliegen der Landschaftsschutzinitiative Bruderholz inhaltlich und politisch thematisiert werden.
Ziel ist, dass der Einwohnerrat die noch offenen Zonenzuteilungen im Herbst 2011 verabschieden kann. Danach kann das gesetzlich vorgeschriebene Planauflageverfahren durchgeführt werden. Die regierungsrätliche Genehmigung, die erfahrungsgemäss vier Monate beansprucht, wäre dann bis Mitte 2012 zu erwarten.

Das Referendum ist zustande gekommen

Die Gemeindeverwaltung verfügt gestützt auf § 61 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. November 1981 sowie auf die Prüfung der Unterschriftenlisten des am 2. Juli 2010 eingereichten Referendums gegen den Beschluss des Einwohnerrats vom 31. Mai 2010 betreffend Zonenplan Siedlung und Landschaft und Zonenreglement der Gemeinde Binningen:

  1. Das Referendum gegen den Beschluss des Einwohnerrats vom 31. Mai 2010 betreffend Zonenplan Siedlung und Landschaft und Zonenreglement der Gemeinde Binningen ist zustande gekommen, nachdem es die gemäss § 11 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung verlangten Unterschriften aufweist.
  2. Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt 771.
  3. Veröffentlichung im Binninger Anzeiger und Mitteilung an das Referendumskomitee.

Einwohnerratssitzung vom 31. Mai 2010

Der Einwohnerat hat an der Sitzung vom 31. Mai 2010 den Zonenplan und das Zonenreglement beschlossen. Die Referendumsfrist läuft am 5. Juli 2010 ab. Die Beschlüsse und das Protokoll finden Sie hier.

Nachfolgend aufgeführt sind die, gemäss Beschlüssen des Einwohnerrats vom 31. Mai 2010, überarbeiteten Dokumente zur Ortsplanungsrevision:

Weitere Unterlagen, wie Protokolle und Berichte des Einwohnerrates bzw. der BPK, finden Sie auf den Seiten des Einwohnerrates (Sitzungen vom 19. April und 31. Mai 2010).
 

Einwohnerratssitzung vom 27. Oktober 2008

Der Gemeinderat hat am 23. September 2008 den Entwurf zur Ortsplanungsrevision zu Handen des Einwohnerrates verabschiedet.

Am 27. Oktober 2008 fand die Eintretensdebatte im Einwohnerrat statt. An dieser Sitzung wurde das Geschäft zur Beratung an die Bau- und Planungskommission (BPK) überwiesen.

Die Originaldokumente sind in den Räumlichkeiten der Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, aufgelegt und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie, wenn Sie mit  Horst Reher, Mitarbeiter Abteilung Raumplanung und Umwelt, Kontakt aufnehmen.
Alle Dokumente, die im Einwohnerrat zu diesem Thema beraten werden, können über die nachstehenden Links heruntergeladen werden.

Dokumente und Pläne zum Mitwirkungsverfahren (November / Dezember 2007)

Mit einem Mausklick auf den entsprechenden Titel können Sie die unten aufgeführten Dokumente oder Pläne öffnen.

Bitte beachten Sie, dass in den Plänen je nach Konfiguration Ihres PC's nicht alle Details oder Schraffuren erkennbar sind (z.B. die Schraffur der Lärmempfindlichkeitszonen). Versuchen Sie es zunächst mit einer vergrösserten Darstellung des betreffenden Gebietes. Grundsätzlich gilt, dass die Original-Auflagepläne in den Räumen der Bauabteilungen eingesehen werden können. Dort sind alle Details und Schraffuren enthalten.