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Quartierplan Zentrum Dorenbach

Gerichtsverhandlung

Die Gerichtsverhandlung fand am 10. April 2013 statt und die Beschwerden wurden im Sinne der Gemeinde gutgeheissen. Das Urteil wurde nicht angefochten, somit ist das Quartierplanreglement Zentrum Dorenbach wie beantragt rechtsgültig.

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2012 den Quartierplan Zentrum Dorenbach genehmigt. Gegen den Entscheid sind fristgerecht zwei Beschwerden eingereicht worden. Die Gerichtsverhandlung findet im April 2013 statt.

Genehmigungsantrag

Der Gemeinderat hat im März 2012 den Antrag zur Genehmigung des Quartierplans beim Regierungsrat Basel-Landschaft eingereicht. Zur Zeit wird das Planwerk durch die kantonalen Ämter geprüft.

Einwohnerrat und Planauflage

Wärend der Planauflage wurde fristgerecht eine Einsprache eingereicht, der Gemeinderat führt zur Zeit die Verständigungsverhandlungen.

Der Einwohnerrat von Binningen hat an der Sitzung vom 7. November 2011 den Quartierplan Zentrum Dorenbach mit Reglement beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Bau- und Raumplanungsgesetzes RBG wird die öffentliche Planauflage durchgeführt. Der Quartierplan und das Reglement können innerhalb der Planauflagefrist von Donnerstag, den 24. November bis Freitag, den 30. Dezember 2011 in den Räumlichkeiten der Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind nachfolgend als PDF-Dateien aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Planauflagefrist dem Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Horst Reher, Tel. 061 425 53 03

Bericht zur öffentlichen Mitwirkung

Der Entwurf des Quartierplans Zentrum Dorenbach konnte vom 5. November bis 3. Dezember 2010 während der Öffnungszeiten auf den Bauabteilungen eingesehen werden. Gleichzeitig waren und sind die Dokumente auf unserer Homepage abrufbar. Während der Auflagezeit des Planungswerkes ging fristgerecht eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde hat mit den Verfasserinnen der Stellungnahme und den Planverfassern Gespräche über deren Anliegen geführt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. Mai 2011 die Anträge beraten.

Der Mitwirkungsbericht kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder hier  [PDF, 16.0 KB] heruntergeladen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

Mitwirkung der Bevölkerung

Die Überbauung „Zentrum Dorenbach“ liegt im gültigen Quartierplan Nr. 1a/1. Die Eigentümerin möchte die Liegenschaft umfassend sanieren, deshalb muss der Quartierplan den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Der Entwurf des Quartierplans kann vom 5. November bis 3. Dezember 2010 während der Öffnungszeiten auf den Bauabteilungen eingesehen werden. Sie finden die Dokumente auch auf unserer Hompage in der Rubrik „Ortsplanung“. Die Bevölkerung kann gemäss §7 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 6. Dezember 2010 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

Über die untenstehenden Links können Sie die Dokumente öffnen: