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Änderung Quartierplan-Reglement «Rebgasse 108»

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2016 mit Beschluss Nr. 0029 die Mutation "2015" zum Quartierplanreglement "Rebgasse 108" genehmigt. Gegen den Entscheid sind keine Beschwerden eingereicht worden.

Genehmigungsantrag

Während der Planauflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die erforderlichen Dokumente wurden dem Regierungsrat Basel-Landschaft am 19.11.2015 zur Genehmigung zugestellt.

Planauflage

Der Einwohnerrat Binningen hat am 14. September 2015 die Änderung zum Quartierplan-Reglement «Rebgasse 108» – Mutation 2015 beschlossen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt. Da in der Mitwirkungsfrist keine Eingaben eingegangen sind, musste keine Berichterstattung vorgenommen werden. Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind im Planungsbericht zu entnehmen.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

  • Quartierplan-Reglement «Rebgasse 108» – Mutation 2015

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 24.9.2015 bis 23.10.2015 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Binningen, Abteilung Hochbau und Ortsplanung, während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden. Zugleich sind die Planungsakten auf der Homepage (www.binningen.ch) der Gemeinde aufgeschaltet.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Beratung im Einwohnerrat

Der Einwohnerrat hat die Mutation des Quartierplans «Rebgasse 108» an der Sitzung vom 14. September 2015 genehmigt (Ablauf der Referendumsfrist: 19. Oktober 2015).

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vom 4. bis 22.5.2015 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen zur Mutation des Quartierplanes eingegangen. 

Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zur Änderung des Quartierplanreglements «Rebgasse 108» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Im Mitwirkungsverfahren wird die Möglichkeit zur Stellungnahme zur vorliegenden Änderung des Quartierplan-Reglementsentwurfs eröffnet. Die betroffene Bevölkerung kann Einwände erheben oder Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als zweckdienlich erweisen (§ 7 Abs. 2 RBG BL).

Die Änderung des Quartierplan-Reglementsentwurfs (inkl. Planungsbericht) wird in der Zeit vom Montag 4. Mai bis Freitag 22. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung Binningen, Abteilung Hochbau und Ortsplanung, öffentlich aufgelegt und kann während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden. Allfällige Eingaben sind während der Mitwirkungsfrist schriftlich an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Beratung im Gemeinderat

Mit Beschluss vom 21.04.2015 hat der Gemeinderat der Mutation des Quartierplanes zugestimmt.

Die anschliessende Vorprüfung durch den Kanton hat einige, wenige kleine Anpassungen nötig gemacht. Im Rahmen der kantonalen Vorprüfung fordert das Amt für Raumplanung, dass die Berechnung der Parkplätze mit dem Parameter 30 m2 BGF = 1 Arbeitsplatz zu berechnen sei. Dies wurde entsprechend nachgebessert, wobei die Gesamtzahl der vorhandenen Parkplätze genügend ist.

Die Mutation führt demgemäss zu einer Angleichung des bestehenden Quartierplanreglements Rebgasse 108 (RRB Nr. 1481 vom 18.09.2001) an die heute gültige Rechtslage (ZR, RBG).

Entgegen dem Wunsch der Gesuchstellerin kann die Mutation des Quartierplanes nicht im vereinfachten Quartierplanverfahren (Kompetenz des Gemeinderates) erfolgen, sondern muss durch die gleiche Bewilligungsinstanz wie der ursprüngliche Quartierplan (Einwohnerrat) erfolgen (§47 RBG). Die Mutation des Quartierplanes «Rebgasse 108» ist dem Einwohnerrat zur Genehmigung vorzulegen.

Ausgangslage

Seit 1987 hat die Ameropa AG ihren Firmensitz und ihre Büroräumlichkeiten in Binningen, anfänglich im bestehenden Gebäude ehemals Rebgasse 108 (heute Bündtenweg 78) und seit Januar 2003 im Neubau der Rebgasse 108. Die Ameropa AG zeigte auf, dass sie aufgrund des guten Geschäftsgangs mehr Personal rekrutieren will und in absehbarer Zeit an die Grenzen der verfügbaren Bürofläche stossen werde. Hierzu möchte die Ameropa AG in einem zum Firmengelände gehörenden Wohnhaus weitere Arbeitsplätze einrichten. Dieses Vorhaben ist aufgrund des geltenden Quartierplanreglements «Rebgasse 108» aktuell nicht möglich (Verhältnis Wohnanteil/Büroanteil). Die Bauherrschaft der Parzellen QP «Rebgasse 108» beantragt die Quartierplan-Vorschriften (Quartierplan-Reglement «Rebgasse 108»; RRB Nr .1481 vom 18.09.2001) anzupassen und hat die entsprechenden Dokumente durch das Raumplanungsbüro Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner, Lausen, ausarbeiten lassen.

Die in Binningen ansässige Ameropa AG ist für die Gemeinde Binningen ein wichtiger Arbeitsgeber.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.