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Steuerformulare und Wegleitung

Von jeder steuerpflichtigen Person ist das Steuererklärungsformular und das Wertschriftenverzeichnis auszufüllen. Die übrigen Formulare und Beilagen für Steuerpflichtige mit selbstständigem Erwerb und für Liegenschaftsbesitzer usw. sind lediglich bei Bedarf auszufüllen.