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Teilzonenplan Zentrum

Aktueller Verfahrensstand

Öffentliche Mitwirkung

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass mit der Anpassung von § 61 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) die gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene endlich rechtskräftig sind, sodass der Gemeinderat den Teilzonenplan Zentrum für die Mitwirkung freigeben konnte.

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zum «Teilzonenplan Zentrum» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf des Teilzonenplans Zentrum kann vom 6. Oktober bis 10. November 2023, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder hier online eingesehen werden.

Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 10. November 2023 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.


Übersicht

Ausgangslage

Mit der Nichtgenehmigung der Zentrumszone im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision durch den Regierungsrat (2013) sind Teilbereiche im Zentrum Binningens „altrechtlich“ geblieben. Letztinstanzlich wurde vom Bundesgericht die Aufforderung des Regierungsrates gestützt, dass die Gemeinde Binningen ihre Regelungen für die geplante Zentrumszone ergänzen oder neu formulieren muss.

Aufgrund der Rechtslage hat sich vor allem entlang der Hauptstrasse die bauliche Erneuerung angestaut. Dies gilt es zu lösen. Einige Parzellen sind gemäss gültiger Zonenplanung und ohne privatrechtliche Vereinbarungen nur schwer bebaubar bis unbebaubar.

Nun gilt es zeitgemässe und nachhaltige Zonenvorgaben zu erarbeiten mit dem Ziel, der im Zentrumsgebiet blockierten Bautätigkeit einerseits neue Impulse zu geben und andererseits eine langfristige Aufwertung der städtebaulichen Entwicklung zu initiieren und sicherzustellen.

Öffentliche Dialogveranstaltung

Über das grosse Interesse mit rund 150 Teilnehmenden haben wir uns sehr gefreut. Wir haben von Ihnen sehr klare und sachliche Rückmeldungen erhalten, die für uns wichtig sind für den weiteren Planungsprozess. Zudem positiv ist die hohe Deckungsgleichheit Ihrer Rückmeldungen mit der Perspektive der Fachleute. Dies bedeutet, dass unsere Anstrengungen gleichgerichtet dasselbe Ziel verfolgen. Insgesamt durften wir feststellen, dass die Teilnehmenden grundsätzlich positiv auf die angedachten planerischen Veränderungen für das Zentrum von Binningen reagiert haben.

Wie versprochen stellen wir Ihnen hier das Protokoll [pdf, 1.2 MB] sowie die Präsentation [pdf, 2.8 MB] der Veranstaltung zur Verfügung.

Da das Gebiet des abzulösenden Teilzonenplans Weihermatten nicht von den Abklärungen mit den kantonalen Fachstellen betroffen ist, hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 beschlossen diesen Teil des Teilzonenplans Zentrum als eigenständiges Verfahren zu behandeln. Die Mitwirkungsunterlagen finden Sie hier.

Workshop pro Teilgebiet

Hier stellen wir Ihnen, wie im Rahmen der Workshops versprochen, den aktuellen Stand der Unterlagen zur Verfügung.

Teilgebiete

Präsentation pro Teilgebiet
Teilgebiet Datum Präsentation
4-2 03. März 2021 Präsentation [pdf]
7-2 03. März 2021 Präsentation [pdf]
6-3 10. März 2021 Präsentation [pdf]
9-5 10. März 2021 Präsentation [pdf]
1-1, 9-3 und 10-1 17. März 2021 Präsentation [pdf]
9-8 17. März 2021  
9-7 und 9-9 24. März 2021 Präsentation [pdf]
7-3 24. März 2021 Präsentation [pdf]
9-11 14. April 2021 Präsentation [pdf]
2-1 14. April 2021 Präsentation [pdf]
4-1 und 9-10 21. April 2021 Präsentation [pdf]
6-2 21. April 2021 Präsentation [pdf]
6-1 28. April 2021 Präsentation [pdf]
5-1 28. April 2021 Präsentation [pdf]
9-15 05. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-6 05. Mai 2021 Präsentation [pdf]
7-1 19. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-1 19. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-5 26. Mai 2021  
8-3 26. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-4 26. Mai 2021 Präsentation [pdf]
9-12 02. Juni 2021  
8-2 02. Juni 2021  
9-13 und 9-14 1. September 2021 Präsentation [pdf]
9-1 7. September 2021 Präsentation [pdf]

Öffentliche Mitwirkung

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass mit der Anpassung von § 61 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) die gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene endlich rechtskräftig sind, sodass der Gemeinderat den Teilzonenplan Zentrum für die Mitwirkung freigeben konnte.

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zum «Teilzonenplan Zentrum» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf des Teilzonenplan Zentrum kann vom 6. Oktober bis 10. November 2023, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder hier online eingesehen werden.

Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 10. November 2023 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.


Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.