Kleinbaugesuche

Gesuche für Kleinbauten bis zu 12 m2 Grundfläche und einer Höhe von max. 2.50 m und Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Für Einfriedungen zwischen Nachbarparzellen, welche die Allmend nicht betreffen, ist kein Gesuch notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Grenzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz.

Zuständige Abteilung: Hochbau und Ortsplanung
 
Fragen und Auskünfte Telefon
Susanne Fink 061 425 53 10
Administration Bauabteilung 061 425 53 02