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Erwahrung der Einwohnerratswahlen vom 3. März 2024

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Einwohnerratswahlen vom 3. März 2024 erwahrt.

Gestützt auf § 13 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (GpR) hat das Wahlbüro am 7. März 2024 das Ergebnis der am 3. März 2024 durchgeführten Wahlen in den Einwohnerrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 im Binninger Anzeiger veröffentlicht. Nachdem innert der gesetzlichen Frist keine Beschwerde gegen diese Wahl eingegangen ist, kann die Wahl dieser Personen in den Einwohnerrat erwahrt werden. Gestützt auf § 15 GpR hat der Gemeinderat das Ergebnis der Einwohnerratswahlen vom 3. März 2024 erwahrt.

Der Gemeinderat