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Mikromobilität

Verleihsysteme für E-Bikes, E-Trottinette und Scooters haben weltweit Konjunktur. Die Sharing-Angebote tragen bereits vielerorts zur nachhaltigen urbanen Mobilität bei. Sie erweitern das Mobilitätsangebot und fördern umweltfreundliche Fortbewegung.

Bewilligungsfreie Verleihsysteme

Verleihsysteme, die nur verhältnismässig wenige Velos, E-Bikes, Scooters oder Trottinette zur Verfügung stellen, sind unter Einhaltung bestimmter Regeln zulässig. Sie gelten als schlichter Gemeingebrauch der Allmend und brauchen keine Bewilligung.

Regeln zum beachten

Die Strassenverkehrsregeln sind jederzeit einzuhalten. Insbesondere dürfen die Fahrzeuge weder Durchgänge, Trottoirs etc. blockieren, noch den Verkehrsfluss behindern oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.

Zum Parkieren sind insbesondere folgende gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten:
Art. 18 (Halten) Abs. 2 Verkehrsregelnverordnung (VRV):

Das freiwillige Halten ist untersagt:
e. auf und seitlich angrenzend an Fussgängerstreifen sowie, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, näher als 5 m vor dem Fussgängerstreifen auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir;

Art. 19 (Parkieren im allgemeinen) Abs. 2, Verkehrsregelnverordnung (VRV): Das Parkieren ist untersagt:
a. wo das Halten verboten ist;
b. auf Hauptstrassen ausserorts;
c. auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe;
d. auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
e. näher als 20 m bei Bahnübergängen;
f. auf Brücken;
g. vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.

Art. 41 (Fusswege, Trottoirs ) Abs. 1, Verkehrsregelnverordnung (VRV): 1 Fahrräder* dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleibt.

*gemäss Rechtsprechung auch jegliche andere Art von Fahrzeugen, Kleinfahrzeugen und Mikrofahrzeugen (Mofa, E-Scooter, E-Trottinette etc.).

Art. 79 (Markierung von Parkplätzen), Abs. 6, Signalisationsverordnung (SSV):

Wo Parkfelder markiert sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind. Parkfelder, die für eine Fahrzeugart oder Benutzergruppe reserviert sind, dürfen nur von dieser Fahrzeugart oder Benutzergruppe benützt werden.

So bitte nicht abstellen

Versperrtes Trottoir
Versperrter Durchgang
Gefährdung der Verkehrssicherheit
Versperrtes Trottoir und versperrter Durchgang

Reklamationen

Wenn ein Fahrzeug störend abgestellt ist, melden Sie es bitte direkt dem Anbieter. Am einfachsten über die jeweilige App, wenn Sie diese bereits installiert haben. Oder per E-Mail mit Foto und genauer Standortangabe an die nachfolgende Adresse des jeweiligen Anbieters. So wird das Fahrzeug möglichst schnell vom Anbieter an einen guten Ort umplatziert.

Den Standort können Sie mit dem Standort-Code über die App what3words bestimmen. Ein Standort-Code wird dann aus drei Begriffen zusammengesetzt. Zum Beispiel: handtuch.aufbauten.stetig

Diese Liste wird laufend mit den in Binningen anzutreffenden Mikromobilitätsanbietern ergänzt. Fehlende Anbieter dürfen Sie gerne auch mitteilen.

Reklamationen mit Foto und Standort können auch an die Bauabteilung gesendet werden.

So parkiert man richtig

Ordnung ist alles. Das Fahrzeug ist parallel und nah an einer Wand, in einem Fahrradständer oder innerhalb einer ausgewiesenen Parkzone abzustellen.

Nicht das Trottoir blockieren. Es ist darauf zu achten, dass Fussgängern nicht den Weg versperrt wird. Schlecht parkierte Fahrzeuge können Unfälle verursachen.

Zufahrten und Zugänge freihalten. Das ist wie bei jedem anderen Fahrzeug auch. Es ist darauf zu achten, dass nicht die Ein- oder Ausfahrt und Zugang zu Häusern, Geschäften, Garagen, Bushaltestellen, Tram-Stationen, Wegen etc. blockiert werden.

Nicht den Verkehr blockieren. Funktioniert die Parkplatzwahl auch für alle anderen? Nicht vor anderen Fahrzeugen parkieren, und Strassen, Velowege und Fussgängerstreifen freihalten.

Den Ständer am Fahrzeug benutzen. Sicherstellen, dass das Fahrzeug aufrecht stehen bleibt, indem der Ständer am Fahrzeug benutzt wird. Ein umgefallenes Fahrzeug kann eine echte Gefahr für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität sein.

Zufahrt und Zugang freigehalten
Ordentlich und platzsparend parkiert
Ganz am Strassen-/Trottoirrand abgestellt
Nah an einer Wand parkiert

Standorte und Verfügbarkeit von Shared Mobility-Angeboten

Unter Shared Mobility versteht man die gemeinsame, geteilte Nutzung von Verkehrsmitteln wie Autos, Taxis, Velos, E-Bikes, Cargobikes, Scooter/E-Trottinette etc. Diese werden dabei nicht mehr als individuelle sondern als gemeinschaftliche Besitzgüter verstanden, auf welche je nach Bedarf zugegriffen werden kann. So wird Mobilität zur Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS). Shared Mobility ermöglicht eine bedarfsgerechte, kostengünstige sowie ressourcenschonende und energieeffizente Fortbewegung. In der Schweiz stellen diverse Anbietende umfangreiche Shared Mobility-Angebote bereit. Über Apps oder Buchungsplattformen der Anbietenden kann ein Fahrzeug schnell und einfach gebucht und verwendet werden. Durch die geschickte Kombination von verschiedenen Verkehrsmitteln entstehen Lösungen für die gesamte Mobilitätskette, wodurch eine digitalisierte und nachhaltige Mobilität entsteht. Dieser Datensatz zeigt die Standorte und Verfügbarkeit von Shared Mobility-Angeboten in Echtzeit.

Weitere Informationen zum Download der Daten sowie den angeschlossenen Shared Mobility-Anbietenden findet man unter: www.sharedmobility.ch/info

Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt

Fragen und Auskünfte Telefon
vakant, Ressortleiter Allmendverwaltung 061 425 53 05
Egli Daniel, Ressortleiter Umwelt 061 425 53 18

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