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Mutation Kirschtalrain


Öffentliche Mitwirkung: Bau- und Strassenlinienplan «Kirschtalrain»

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Donnerstag, 29. September, bis Donnerstag, 20. Oktober 2022, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder online eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 20. Oktober 2022 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.

Mitwirkungsbericht: Bau- und Strassenlinienplan «Kirschtalrain»

Gestützt auf § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft führte die Gemeinde im Zeitraum vom 29. September bis 20. Oktober 2022 die öffentliche Mitwirkung zum Bau- und Strassenlinienplan Kirschtalrain durch. Während der Mitwirkungsfrist gingen sechs Stellungnahmen ein, die teilweise von mehreren Personen mitunterzeichnet wurden.

Der Gemeinderat dankt den Mitwirkenden für die Stellungnahmen, für die alternativen Erschliessungsvorschläge und die Anregungen zum möglichen Baustandard.

Die Details zum Umgang mit den Mitwirkungsbeiträgen sind im Mitwirkungsbericht beschrieben. Dieser kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder nachfolgend eingesehen werden.

Mitwirkungsbericht Bau- und Strassenlinienplan «Kirschtalrain» [pdf]

Beratung im Gemeinderat

Der Gemeinderat beschliesst den Bau- und Strassenlinienplan «Kirschtalrain» an seiner Sitzung vom 7. Februar 2023.

Öffentliche Planauflage

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

- Bau- und Strassenlinienplan Kirschtalrain [pdf]

Zur Erläuterung:
- Planungsbericht [pdf]

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 16. Februar bis 20. März 2023 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten und online eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, zu richten.

Beratung im Gemeinderat

Während der Planauflage gingen beim Gemeinderat zwei Einsprachen ein und die Verständigungen gemäss § 31 Abs. 3 RBG wurden durchgeführt. Der Gemeinderat hat am 26. September 2023 beschlossen, die Abweisung der Einsprachen sowie die Genehmigung des Bau- und Strassenlinienplan «Kirschtalrain» zu beantragen.


Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.