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Mutation Friedhofparzelle Nr. 1380

Regierungsrätliche Genehmigung

3.5.2023

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die vom Einwohnerrat Binningen am 14. November 2022 beschlossene Aufhebung der Friedhofbaulinie im Sinne genehmigt. Mit der Aufhebung der Friedhofbaulinie enthält der Baulinienplan Friedhofparzelle Nr. 1380 keine Festlegungen mehr. lnsofern ist, in Übereinstimmung mit dem Planungsbericht der Gemeinde Binningen, gleichfalls der Baulinienplan Friedhofparzelle Nr. 1380 aufzuheben.

Regierungsbulletin vom 2. Mai 2023

Öffentliche Planauflage vom 5. Januar bis 6. Februar 2023

5.1.2023

Der Einwohnerrat Binningen hat am 14. November 2022 die Aufhebung des Bau- und Strassenlinienplans «Friedhofparzelle Nr. 1380» beschlossen.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt. Während der Auflagezeit vom 16. bis 30. Juni 2022 sind fünf Mitwirkungseingaben eingegangen, die teilweise von mehreren Personen mitunterzeichnet wurden.

Das Verfahren zur öffentlichen Mitwirkung und die daraus resultierenden Ergebnisse sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst (siehe unten). Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind dem Planungsbericht zu entnehmen.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

- Mutation Baulinienplan Friedhofparzelle Nr. 1380

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 5. Januar bis 6. Februar 2023 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten oder nachfolgend eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, zu richten.

Beratung im Einwohnerrat

14.11.2022

Der Einwohnerrat hat die Aufhebung des Bau- und Strassenlinienplans «Friedhofparzelle Nr. 1380» an seiner Sitzung vom 14. November 2022 beschlossen.

Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung

25.08.2022

Der Entwurf der Aufhebung Bau- und Strassenlinienplan «Friedhofparzelle Nr. 1380» konnte vom 16. bis 30. Juni 2022 in den Bauabteilungen und online zur öffentlichen Mitwirkung eingesehen werden.

Es sind fünf Mitwirkungseingaben eingegangen, die teilweise von mehreren Personen mitunterzeichnet wurden.

Das Verfahren zur öffentlichen Mitwirkung und die daraus resultierenden Ergebnisse sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Dieser kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Mitwirkungsbericht Aufhebung Bau- und Strassenlinienplan «Friedhofparzelle Nr. 1380» (Stand 25. Juli 2022) [pdf]

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

Planauflage zur öffentlichen Mitwirkung vom 16. bis 30. Juni 2022

16.06.2022

Der Friedhof auf der Binninger Parzelle Nr. 1380 am Waldeckweg wurde 1895 erstellt. Er diente der Gemeinde Bottmingen bis zum Neubau des Bottminger Friedhofes «Am Schönenberg» im Jahr 1976 für Bestattungen. Bis in die 1950-iger Jahre lag der Friedhof mehr oder weniger auf offenem Feld.

Zur Wahrung des Pietätsabstandes errichtete die Gemeinde Binningen 1977 im Westen und Norden des Friedhofsareals eine «Friedhofbaulinie». In der Zwischenzeit sind die Gräber aufgehoben und die reglementarische Ruhezeit von 25 Jahren ist längst erreicht. Die Parzelle ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Bottmingen und der Wohnzone W2b zugeteilt. Die Gemeinde beabsichtigt die Parzelle der zonenbestimmten Nutzung zuzuführen. Mit der Aufgabe der Friedhofsnutzung entfällt die Notwendigkeit der Bauabstandslinie.

Der Gemeinderat Binningen führt deshalb gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Donnerstag, 16. Juni, bis Donnerstag, 30. Juni 2022 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder nachfolgend eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 30. Juni 2022 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.

Der Gemeinderat