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Mutation Zonenplanung für Werkhofneubau

Ausgangslage

Der bestehende Gemeindewerkhof befindet sich an der Parkstrasse 29, in einem ruhigen Wohnquartier, welches der Wohn- und Geschäftszone WG3 zugeteilt ist. Der Werkhof weist grosse Mängel in seiner statischen Struktur und energetischen Hülle auf, sodass eine Sanierung mit sehr grossem Aufwand und hohen Kosten verbunden ist. Daher prüfte die Gemeinde auch Neubauvarianten an anderen Standorten, insbesondere auf den Parzellen des Friedhofs an der Margarethenstrasse (Parzellen Nr. 3504 und 1813).

Die Gemeinde Binningen will mit der vorliegenden Mutation der Zonenplanung Siedlung die zonenrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Werkhofes auf diesen Parzellen schaffen. Dies erfordert eine Anpassung der Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Werke und Anlagen. Die Parzellen 3504 und 1813 bleiben der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) zugeteilt. Die bestehende Zweckbestimmung wird mit dem Begriff «Werkhof» ergänzt. Damit wird es möglich, auf dem Gelände die nötigen Werkhofgebäude inkl. der dazugehörigen Abstell- und Lagerflächen zu realisieren. Im Zonenreglement bleibt die Zone der Objektnummer 19 zugewiesen. Hinweis: Die Parzellen an der Parkstrasse und Holzmattstrasse/Holeeholzweg werden separat in eigenständigen Verfahren mutiert.

Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Binningen führte gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zur Mutation «Zonenplanung für Werkhofneubau» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf der Mutation konnte vom 7. Mai bis 4. Juni 2020 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen eingesehen werden. Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese waren schriftlich bis 5. Juni 2020 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung

Der Entwurf der Mutation Zonenplaung Werkhofneubau konnte vom 7. Mai bis 4. Juni 2020 in den Bauabteilungen und online zur öffentlichen Mitwirkung eingesehen werden. Aufgrund der zahlreichen Mitwirkungsbeiträge hat sich der Gemeinderat in der Folge entschieden, die eingegangenen Schwerpunktthemen anlässlich einer Mitwirkungsveranstaltung vom 10. Februar 2021 zu präsentieren und dazu Stellung zu nehmen. Zudem bestand so die Möglichkeit, mit den Mitwirkenden in Dialog zu treten. Aufgrund der aktuellen Pandemielage wurde der Mitwirkungsanlass sowohl physisch als auch parallel per Online-Konferenz durchgeführt.

Das Verfahren zur öffentlichen Mitwirkung und die daraus resultierenden Ergebnisse sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Dieser kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Politische Diskussion im Einwohnerrat

Der Einwohnerrat hat die Zonenplanänderung (21 Ja, 14 Nein, 2 Enthaltungen) und die Friedhofsbaulinie (22 Ja, 11 Nein, 2 Enthaltungen) am 12. Dezember 2022 vorbehältlich der Annahme der Investition durch die Stimmberechtigten beschlossen.

Volksabstimmung

Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten den Baukredit für den Neubau des Werkhofs über 11,915 Millionen Franken mit einer Nein-Mehrheit von 55,7% abgelehnt und somit den Baukredit nicht bewilligt. Der Gemeinderat hat diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen, respektiert und akzeptiert aber natürlich den Willen der Bevölkerung. Das Verfahren «Mutation Zonenreglement Siedlung» wird abgebrochen. Der Bedarf nach einem sicheren, effizienten und zeitgemässen Werkhof bleibt ungeachtet dessen bestehen.


Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.