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Mutation Gewässerraum Rümelinbach

Öffentliches Planauflageverfahren

Für den Rümelinbach wird aufgrund anstehender Entscheide in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (Schulanlagen und Sport) die planerische Behandlung bezüglich Gewässerraum vorgezogen und somit nicht zusammen mit der Teilzonenplanung Zentrum beurteilt. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde bereits im Herbst 2019 zusammen mit der Gewässerraumplanung Birsig und Dorenbach durchgeführt. Während der Auflagezeit vom 3. Oktober bis 1. November 2019 gingen für den Rümelinbach keine Stellungnahmen ein.

An seiner Sitzung vom 6. November 2023 hat der Einwohnerrat die Planung «Mutation Gewässerraum Rümelinbach» beschlossen.

Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind dem Planungsbericht zu entnehmen.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

– Mutation Gewässerraum Rümelinbach

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 17. November bis 18. Dezember 2023 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 9. April 2024 die vom Einwohnerrat Binningen am 6. November 2023 beschlossene Mutation «Gewässerraum Rümelinbach» zum Zonenplan Siedlung genehmigt.

Regierungsbulletin vom 9. April 2024


Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

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