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Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)

Ausgangslage

Mit der Nichtgenehmigung der Zentrumszone im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision durch den Regierungsrat (2013) sind Teilbereiche im Zentrum Binningens „altrechtlich“ geblieben. Letztinstanzlich wurde vom Bundesgericht die Aufforderung des Regierungsrates gestützt, dass die Gemeinde Binningen ihre Regelungen für die geplante Zentrumszone ergänzen oder neu formulieren muss.

Aufgrund der Rechtslage hat sich vor allem entlang der Hauptstrasse die bauliche Erneuerung angestaut. Dies gilt es zu lösen. Einige Parzellen sind gemäss gültiger Zonenplanung und ohne privatrechtliche Vereinbarungen nur schwer bebaubar bis unbebaubar.

Nun gilt es zeitgemässe und nachhaltige Zonenvorgaben zu erarbeiten mit dem Ziel, der im Zentrumsgebiet blockierten Bautätigkeit einerseits neue Impulse zu geben und andererseits eine langfristige Aufwertung der städtebaulichen Entwicklung zu initiieren und sicherzustellen.

Öffentliche Dialogveranstaltung

Über das grosse Interesse mit rund 150 Teilnehmenden haben wir uns sehr gefreut. Wir haben von Ihnen sehr klare und sachliche Rückmeldungen erhalten, die für uns wichtig sind für den weiteren Planungsprozess. Zudem positiv ist die hohe Deckungsgleichheit Ihrer Rückmeldungen mit der Perspektive der Fachleute. Dies bedeutet, dass unsere Anstrengungen gleichgerichtet dasselbe Ziel verfolgen. Insgesamt durften wir feststellen, dass die Teilnehmenden grundsätzlich positiv auf die angedachten planerischen Veränderungen für das Zentrum von Binningen reagiert haben.

Wie versprochen stellen wir Ihnen hier das Protokoll [pdf, 1.2 MB] sowie die Präsentation [pdf, 2.8 MB] der Veranstaltung zur Verfügung.

Da das Gebiet des abzulösenden Teilzonenplans Weihermatten nicht von den Abklärungen mit den kantonalen Fachstellen betroffen ist, hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 beschlossen diesen Teil des Teilzonenplans Zentrum als eigenständiges Verfahren zu behandeln.

Workshop pro Teilgebiet

Hier stellen wir Ihnen, wie im Rahmen der Workshops versprochen, den aktuellen Stand der Unterlagen zur Verfügung.

Teilgebiet Datum Präsentation
3-1 und 3-2 August 2019 Präsentation [pdf]

Mitwirkung der Bevölkerung zur Mutation Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zur Mutation «Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf der Mutation kann vom 14. bis 28. Mai 2020 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen eingesehen werden. Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 29. Mai 2020 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Mitwirkungsbericht der Bevölkerung zur Mutation Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)

Im Rahmen der Mitwirkung wurden vielfältige Perspektiven eingebracht, was sehr wertvoll ist. Dass diese, je nach persönlichem Blickwinkel, divers ausfallen und somit auch Zielkonflikte aufzeigen, ist wenig erstaunlich. Zwei Beispiele:

«Die geplante Querverbindung zwischen Birsig und Amerikanerstrasse soll relativ grosszügig ausgestaltet werden, so dass zwei Kinderwagen kreuzen können (Negativbeispiel: Querverbindung Amerikanerstrasse 13). Ein zusätzlicher Grünstreifen links und rechts des Weges sollen eine Auflockerung des Gesamtbildes geben.»

«Die geplante Querverbindung vom Birsig-Uferweg zur Amerikanerstrasse entspricht keinem Bedürfnis. Der Zugang zum Birsig-Uferweg von der Schlossgasse bzw. der Weihermattstrasse her ist ausreichend. Wenn schon könnte der Abgang über den bestehenden, bereits zubetonierten Parkplatz erfolgen, anstatt unberührte Natur mit einem unnötigen Weg zuzupflastern.»

Hinzu kommen dann noch übergeordnete Vorgaben von Bund und Kanton. Diese Aspekte machen eine Planung und insbesondere die Berichte oft schnell sehr technisch und komplex.

Nach den partizipativen Workshops mit den betroffenen Grundeigentümerschaften in einem ersten Schritt und den Mitwirkungsbeiträgen in einem zweiten Schritt wurde die Planung kompromissorientiert auf die diversen Ansprüche abgestimmt. Hervorhebenswert an dieser Stelle ist die weitgehende Einigkeit bezüglich des sorgsamen Umgangs mit dem Grünraum.

Der Entwurf zum Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten) konnte vom 14. bis 28. Mai 2020 in den Bauabteilungen und online zur öffentlichen Mitwirkung eingesehen werden.

Das Verfahren zur öffentlichen Mitwirkung und die daraus resultierenden Ergebnisse sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Dieser kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Beratung im Gemeinderat

Mit Beschluss vom 5. Juli 2022 hat der Gemeinderat die Planung «Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)» beschlossen.

Beratung im Einwohnerrat

Der Einwohnerrat hat die Planung «Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)» an seiner Sitzung vom 29. August 2022 beschlossen.

Öffentliche Planauflage vom 13. Oktober bis 14. November 2022

Folgende Planungsinstrumente unterstehen dem gesetzlichen Auflageverfahren:

Zur Erläuterung:

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 13. Oktober bis 14. November 2022, durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Binningen, Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Hauptstrasse 36, während der ordentlichen Schalterstunden und online eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

Beratung im Gemeinderat

Während der Planauflage ging beim Gemeinderat eine Einsprache ein. Nach dem Verständigungsverfahren hat der Gemeinderat beschlossen, die Abweisung der Einsprache zu beantragen.

Mit Beschluss vom 21. Februar 2023 beantragt der Gemeinderat zudem beim Regierungsrat die Genehmigung der Planung «Teilzonenplan Zentrum (Teilgebiet Weihermatten)».

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2023 die vom Einwohnerrat Binningen am 29. August 2022 beschlossenen Teilzonenvorschriften Siedlung «Zentrum, Teilgebiet Weihermatten» sowie dazugehörend einen Bau- und Strassenlinienplan und eine Mutation zum Strassennetzplan genehmigt.

Regierungsbulletin vom 17. Oktober 2023