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Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Ob dem Hügliacker"

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2022 die vom Einwohnerrat Binningen am 29. August 2022 beschlossene Mutation «Narzissenweg» zum endgültigen Bau- und Strassenlinienplan «Ob dem Hügliacker» genehmigt.

Regierungsbulletin vom 20. Dezember 2022

Öffentliche Planauflage vom 8. September bis 7. Oktober 2022

Der Einwohnerrat Binningen hat am 29. August 2022 die Mutation «Narzissenweg» am Bau- und Strassenlinienplan «Ob dem Hügliacker» beschlossen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt. Während der Auflagezeit vom 16. bis 30. Juni 2022 gingen keine Stellungnahmen ein. Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind dem Planungsbericht zu entnehmen.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

- Bau- und Strassenlinienplan «Ob dem Hügliacker» Mutation «Narzissenweg»

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 8. September bis 7. Oktober 2022 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Beratung im Einwohnerrat

Der Einwohnerrat hat die Mutation «Narzissenweg» am Bau- und Strassenlinienplan «Ob dem Hügliacker» an seiner Sitzung vom 29. August 2022 beschlossen.

Beratung im Gemeinderat

Mit Beschluss vom 9. August 2022 hat der Gemeinderat der Mutation «Narzissenweg» am Bau- und Strassenlinienplan «Ob dem Hügliacker» zugestimmt.

Öffentliche Mitwirkung vom 16. bis 30. Juni 2022

Der Narzissenweg wurde nie durchgehend ausgebaut und ist im Strassennetzplan nicht enthalten. Die Gemeinde Binningen möchte daher die Baulinien an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Entsprechend muss die Lücke der Strassenbaulinie entlang des «Ob dem Hügliacker» geschlossen werden.

Der Gemeinderat Binningen führt deshalb gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Donnerstag, 16. Juni, bis Donnerstag, 30. Juni 2022 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder nachfolgend eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 30. Juni 2022 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.