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Mutation Gewässerraum

Ausgangslage

Rümelinbach
Rümelinbach

Die Thematik Gewässerräume ist als weitere Planungsaufgabe an die Gemeinden herangetragen worden. Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen zum Gewässerschutz. Gestützt auf die eidg. Gewässerschutzgesetzgebung bzw. der Gewässerschutzverordnung (GschV) sind entsprechende Gewässerräume in der kommunalen Nutzungsplanung auszuscheiden.

Mit der Anpassung von § 12a des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) (in Kraft seit 1. April 2019) überträgt der Kanton den Gemeinden die Planungsaufgabe, Gewässerräume innerhalb des Siedlungsgebietes und in Bauzonen ausserhalb des Siedlungsgebietes auszuscheiden und grundeigentümerverbindlich festzulegen. Ausserhalb des Siedlungsgebietes legt der Kanton mittels kantonalem Nutzungsplan die Gewässerräume fest.

Die Gewässerräume sollen dazu beitragen, dass die Gewässer künftig einerseits wieder naturnaher werden und somit einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten und andererseits Aspekte des Hochwasserschutzes, der Trinkwasserversorgung und der Naherholung berücksichtigen. Damit sie diese Aufgaben jedoch erfüllen können, benötigen Gewässer genügend Raum. Daher muss neu entlang von Flüssen und Bächen ein sogenannter Gewässerraum festgelegt werden.

Dies bedingt eine vertiefte Auseinandersetzung und Interessenabwägung in diesem Raum. Nicht zuletzt geht es darum nach erfolgter Festlegung der Gewässerräume den Zustand der provisorischen Gewässerräume gemäss Übergangsbestimmung der Gewässerschutzverordnung (diese sind i.d.R. breiter und auch bei eingedolten Bächen massgebend) in eine gesetzeskonforme Festlegung gem. Art. 41 ff der Gewässerschutzverordnung umzuwandeln.

In dicht überbauten Gebieten kann, gemäss gesetzlichen Vorgaben, der Gewässerraum den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Bei eingedolten und privaten Fliessgewässern kann im Einzelfall basierend auf einer fundierten Interessenabwägung auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet werden.

Die Gewässerräume sind gem. Art. 36a GschG und entsprechender Gewässerschutzverordnung Art. 41c (GschV) extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften. Für bestehende Nutzungen gilt die Bestandesgarantie.

Umsetzung auf kommunaler Ebene (kommunale Nutzungsplanung)

Innerhalb des Siedlungsgebietes der Gemeinde Binningen sind der Birsig und der Dorenbach sowie das künstliche, private Gewässer "Rümelinbach" zu behandeln. Diese fliesen teilweise offen oder sind streckenweise eingedolt. Mit der Umsetzung der Gewässerräume in der kommunalen Nutzungsplanung sollen, aufgrund einer detaillierten Interessenabwägung, künftig nachfolgende Gewässerräume definiert werden bzw. auf diese verzichtet werden.

Birsig: Für den Birsig wird ein Gewässerraum mit einer Breite von 22.00 Metern festgelegt. Im dicht überbauten Bereich des alten Ortskerns, im Zentrum der Gemeinde wird der Gewässerraum den baulichen Gegebenheiten angepasst. Für den eingedolten Abschnitt unter der Baslerstrasse wird auf die Festlegung eines Gewässerraumes verzichtet.

Dorenbach: Für den Dorenbach wird ein Gewässerraum mit einer Breite von 11.00 Metern festgelegt. Im Bereich des Allschwiler Weihers wird dieser Raum verbreitert und auf das geplante Hochwasserprojekt bzw. die geplanten Revitalisierungsmassnahmen abgestimmt.

Rümelinbach: Da es sich um ein beidseitig hart verbautes Privatgewässer handelt, ohne Bezug zu einer gewässerbegleitenden Vegetation, wird auf die Festlegung eines Gewässerraumes verzichtet. 

Mitwirkungsverfahren

3.10.2019 Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zur Mutation «Gewässerraum» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf der Mutation kann von Donnerstag, 3. Oktober 2019 bis Freitag, 1. November 2019 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen, eingesehen werden. Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis Montag, 4. November 2019 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Dokumentation

Mitwirkungsbericht Gewässerraum

17.03.2022 Der Entwurf der Mutation Gewässerraum konnte vom 3. Oktober bis 1. November 2019 in den Bauabteilungen und online zur öffentlichen Mitwirkung eingesehen werden. Während der Auflagezeit gingen fristgerecht drei Stellungnahmen ein.

Das Verfahren zur öffentlichen Mitwirkung und die daraus resultierenden Ergebnisse sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Dieser kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Beschluss Einwohnerrat

An seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 hat der Einwohnerrat die Planung «Mutation Gewässerraum» (Traktandum 7, Geschäft 112) beschlossen. Nach Ablauf der Referendumsfrist und nach den Schulsommerferien wird die Planauflage veranlasst.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.

Öffentliches Planauflageverfahren

25.08.2022 Der Einwohnerrat Binningen hat am 27. Juni 2022 die Mutation Gewässerraum beschlossen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt. Während der Auflagezeit vom 3. Oktober bis 1. November 2019 gingen fristgerecht drei Stellungnahmen ein. Das Verfahren zur öffentlichen Mitwirkung und die daraus resultierenden Ergebnisse sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, der  hier einsehbar ist. Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind dem Planungsbericht zu entnehmen.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

- Mutation Gewässerraum

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 25. August bis 23. September 2022 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Regierungsrätliche Genehmigung

29.8.2023 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die vom Einwohnerrat Binningen am 27. Juni 2022 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft genehmigt.

Regierungsbulletin vom 29. August 2023