Drittmeldepflicht
Personen, welche Wohnraum vermieten, sind gemäss Anmeldungs- und Registergesetz des Kantons Basel-Landschaft (siehe unten) verpflichtet, der Gemeindeverwaltung Ein- und Auszüge zu melden. Sie können dafür das Formular im Onlineschalter benützen oder die benötigten Daten auch via E-Mail oder Post an uns übermitteln.
Hier geht es zum Onlineschalter
Auszug aus dem Anmeldungs- und Registergesetz des Kantons Basel-Landschaft (SGS 111)
§ 7 Mitteilungs- und Auskunftspflicht
1 Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit.
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Christen Sarah | 061 425 52 53 |
Imboden Marisa | 061 425 52 83 |
Morandini Brack Rebecca | 061 425 52 48 |
Tavan Sabine | 061 425 52 52 |