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Langsamverkehr

Vorwort zum Konzept Langsamverkehr 

Der Gemeinderat hat die gemeinderätliche Fachgruppe Verkehr mit der Erarbeitung des Konzepts Langsamverkehr beauftragt. Diese hat sich in den Jahren 2011 und 2012 mit Unterstützung eines Verkehrsplaners dem Thema intensiv gewidmet. Auf der Basis einer Schwachstellenanalyse wurden mögliche Massnahmen ermittelt. Ein Übersichtsplan hält pro Massnahme die ermittelten Grobkosten sowie die Priorisierung der Massnahme fest.

Die wesentlichsten Massnahmen

Neben Verbesserungen bei den Radrouten sind Massnahmen zur Behebung von kritischen Stellen für Fussgänger, Verbesserung der Sicherheit von Fussgängerstreifen und Bahnübergängen vorgesehen. Die Bushaltestellen sind gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen. Weiter sind punktuelle Verkehrsberuhigungsmassnahmen und Angebote für Bike and Ride (Veloabstellplätze, Ladestationen für E-Bike) geplant.

Zusammenarbeit mit den Schulen

Im Bereich des Langsamverkehrs ist die Zusammenarbeit mit den Schulen zentral. Die bereits funktionierende, gute Zusammenarbeit zwischen den Organen der Schule und der Gemeindeverwaltung wird entsprechend weitergeführt. Anliegen werden so bei der Abteilung Verkehr, Tiefbau und Umwelt (VTU) eingereicht und durch die Fachgruppe Verkehr geprüft, allenfalls bearbeitet und umgesetzt.

Stellenwert und Anwendung des Konzepts

Das Konzept Langsamverkehr ist als behördenverbindliches Planungsinstrument anzusehen und dient der Verwaltung als Leitlinie. Zum Konzept mit Massnahmenkatalog und Kostenschätzung gehört ein Situationsplan mit den dargestellten Massnahmen. Die Massnahmen werden jeweils in die laufenden Budgets eingestellt (oft in Kombination mit anderen geplanten Massnahmen) oder im Falle einer Investition zu gegebener Zeit dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Was ist Langsamverkehr?

Der Langsamverkehr (LV) umfasst alle Fortbewegungsarten mittels eigener Muskelkraft. Dazu zählen in erster Linie der Fuss- und Veloverkehr. Teilweise werden auch das Mountainbiken, Skaten, Kanufahren sowie die Fortbewegung mit fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) dem Langsamverkehr zugeordnet.