Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Die neue Anschrift muss den Einwohnerdiensten mitgeteilt werden. Die Meldung können Sie persönlich am Schalter vornehmen oder über das Onlineportal eUmzugCH. Bei der Vorsprache am Schalter benötigen Sie Pass oder Identitätskarte sowie den neuen Mietvertrag. Ausländer/innen benötigen zusätzlich den Ausländerausweis.
Seit 1. Juni 2010 muss auch eine Meldung an die Einwohnerdienste gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird
Informationen für Hundebesitzer: Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Einwohnerdienste Adressänderungen von Hundehaltern im AMICUS (ehemals ANIS) direkt vornehmen. Wir bitten deshalb Hundebesitzer dies am Schalter explizit zu erwähnen. Vielen Dank.
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste telefonisch unter 061 425 52 55 oder via E-Mail unter ed@binningen.bl.ch zur Verfügung.