Direkt zum Inhalt springen

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Die neue Anschrift muss den Einwohnerdiensten mitgeteilt werden. Die Meldung können Sie persönlich am Schalter vornehmen oder über das Onlineportal eUmzugCH. Bei der Vorsprache am Schalter benötigen Sie Pass oder Identitätskarte sowie den neuen Mietvertrag. Ausländer/innen benötigen zusätzlich den Ausländerausweis.

Seit 1. Juni 2010 muss auch eine Meldung an die Einwohnerdienste gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird.


Informationen für Hundebesitzer: Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Einwohnerdienste Adressänderungen von Hundehaltern im AMICUS (ehemals ANIS) direkt vornehmen. Wir bitten deshalb Hundebesitzer dies am Schalter explizit zu erwähnen. Vielen Dank.

Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:

Fragen und Auskünfte Telefon
Christen Sarah 061 425 52 53
Imboden Marisa 061 425 52 83
Morandini Rebecca 061 425 52 48
Tavan Sabine 061 425 52 52