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Parkkarten

Bezug Parkkarten

Im April 2018 hat der Einwohnerrat das neue Parkraumreglement verabschiedet und führte somit flächendeckend die Blaue Zone ein. Das Reglement trat auf 1. Januar 2019 in Kraft.

In unserem Merkblatt finden Sie die Informationen, ob Sie in Ihrer Situation Anspruch auf eine Parkkarte haben und welche Unterlagen wir benötigen. Die verlangten Bescheinigungen finden Sie unter dem Titel «Dokumentation».

Für den Bezug der Parkkarte haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die Parkkarten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragen. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugausweis sowie allfällige weitere Unterlagen gemäss Merkblatt. Die Gebühr muss direkt am Schalter beglichen werden (Barzahlung oder mit Karte). Sie erhalten die Parkkarte direkt ausgehändigt und haben keine Zustellungsfristen.
     
  • Sie können hier (zur Parkkarten-Online-Bestellung) die Parkkarten (inkl. Besucherkarten) online bestellen. Der Fahrzeugausweis muss dazu eingescannt werden. Allfällige weitere Unterlagen werden nach Erhalt des Antrages via E-Mail angefordert. Bitte beachten Sie, dass die Parkkarte erst nach Bezahlung der Rechnung gültig ist! Für Ihre Bestellung werden Sie zu unserem Dienstleistungspartner der OM Computer AG weitergeleitet. Bei Besucherkarten muss der Fahrzeugausweis nicht hochgeladen werden und es entstehen keine weiteren Bearbeitungsgebühren.


Dokumentation

Übersicht Bezug von Parkkarten

Situation Benötigte Unterlagen Gebühren Bemerkungen
Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Fahrzeug, welches auf ihren Namen und ihre Adresse eingelöst ist.
  • Fahrzeugausweis
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz a
Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Fahrzeug, welches auf eine Drittperson (Privatperson) innerhalb der Schweiz eingelöst ist und welches mindestens 10 Mal pro Monat benutzt wird.
  • Fahrzeugausweis
  • Formular „Nutzungsbestätigung Carsharing“
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz c
  • Parkraumverordnung §3 Absatz b
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Fahrzeug, welches auf den Arbeitgeber innerhalb der Schweiz eingelöst ist und welches mindestens 10 Mal pro Monat benutzt wird.
  • Fahrzeugausweis
  • Formular „Nutzungsbestätigung Arbeitgeber“, gleichwertige Bestätigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Eintragung Zweitstandort im FZAusweis
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz c
  • Parkraumverordnung §3 Absatz b
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner welche aus dem Ausland zugezogen sind und während einem Jahr die ausländischen Kennzeichen behalten dürfen.
  • Fahrzeugausweis
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz c
  • Parkraumverordnung §3 Absatz c
  • Der Fahrzeugausweis muss auf die zugezogene Person lauten.
  • Die Anwohnerparkkarte wird für maximal ein Jahr ausgestellt.
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter in Binningen mit einem Fahrzeug, welches auf ihren Namen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz eingelöst ist.
  • Fahrzeugausweis
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz c
  • Parkraumverordnung §3 Absatz a
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter in Binningen mit einem Fahrzeug, welches auf den Namen und die Adresse einer im gleichen Haushalt lebenden Person am zivilrechtlichen Wohnsitz eingelöst ist.
  • Fahrzeugausweis
  • Formular „Bestätigung über den gemeinsamen Haushalt“
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz c
  • Parkraumverordnung §3 Absatz a
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.
Firmenfahrzeuge von Binninger Betrieben welche auf die Adresse der Firma in Binningen eingelöst sind.
  • Fahrzeugausweis
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz b
Firmenfahrzeuge von Binninger Betrieben welche auf den Namen der Firma aber auf einen anderen Standort innerhalb der Schweiz eingelöst sind.
  • Fahrzeugausweis
  • Auszug Handelsregister oder Eintragung Zweitstandort im FZ-Ausweis
48.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz c
  • Parkraumverordnung §3 Absatz d
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.
Angestellte von Binninger Betrieben mit einem Fahrzeug welches auf den Namen und die Adresse des Angestellten eingelöst ist.
  • Fahrzeugausweis
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung *
360.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz d
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.
Angestellte von Binninger Betrieben mit einem Fahrzeug welches auf den Namen und die Adresse einer im gleichen Haushalt lebenden Person eingelöst ist.
  • Fahrzeugausweis
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung *
  • Formular „Bestätigung über den gemeinsamen Haushalt“
360.00 Franken
+ 20.00 Franken bei Erstbeantragung
  • Parkraumreglement §4 Absatz d
  • Die Karte wird für das laufende Jahr ausgestellt und muss jährlich mit den Unterlagen neu beantragt werden.

* Die Arbeitgeberbescheinigung muss Name, Vorname, Adresse sowie Geburtsdatum des Mitarbeitenden enthalten.


Neue Parkkarten ab Januar 2019

Im April 2018 hat der Einwohnerrat das neue Parkraumreglement verabschiedet und führt somit flächendeckend die Blaue Zone ein. Das Reglement tritt auf 1. Januar 2019 in Kraft.

Zielsetzung Parkraumreglement

  • Reduktion des Pendler- und Suchverkehrs zum Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung
  • Optimale zweckmässige Nutzung der vorhandenen Parkräume
  • Kostendeckende Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums

Neuerungen

  1. Mit der Erweiterung der Blauen Zone entfällt die Weisse Zone auf den kommunalen Strassen vollständig. Parkraum, welcher bis jetzt noch nicht bewirtschaftet wurde, wird dafür neu markiert und signalisiert. Die Regelung der Parkierungsberechtigungen erfolgt mittels verschiedener Parkkarten.
  2. Anwohnende, Gewerbetreibende sowie deren Angestellte können gegen eine jährliche Gebühr eine Anwohnerparkkarte beziehen. Diese wird auf das Fahrzeug (Kontrollschild) ausgestellt und ist nicht übertragbar.
  3. Besucher haben die Möglichkeit, Halbtages-, Tages- oder Wochenparkkarten zu lösen.
  4. Es werden spezielle Parkfelder für Motorräder eingeführt.

Gesetzliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage bildet das Parkraumreglement.

Parkplatz in der Blauen Zone

Bei einem solchen Parkplatz gilt von Montag bis Samstag und von 8.00 bis 19.00 Uhr ohne entsprechende Parkkarte eine generelle Zeitbeschränkung von einer Stunde plus die angebrochene halbe Stunde. Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe sichtbar im Auto anzuzeigen. Karton-Parkscheiben (Blaue Zone) sind an den Schaltern der Einwohnerdienste Binningen für CHF 2.– erhältlich.

Bei einer Ankunftszeit ab 18.00 Uhr darf mit Parkscheibe längstens bis 9.00 Uhr des Folgetages parkiert werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Parkieren ohne Parkkarte gestattet.

Die Parkzeit kann an einzelnen Stellen von dieser Regelung abweichen und ist in einem solchen Fall speziell signalisiert.

Inhaber einer Anwohnerparkkarte können ihr Fahrzeug zeitlich unbeschränkt parkieren.

Besucher können zum Parkieren Tages-, 4-Stunden- oder Wochenparkkarten lösen.

Die Parkkarte ist gut sichtbar im Auto hinter der Frontscheibe anzubringen, auch bei Strassen der Blauen Zone ohne markierte Felder.

Innerhalb der Blauen Zone kann es gebührenpflichtige Parkplätze geben. Diese sind entsprechend signalisiert. Die Benutzung der Parkkarten ist hier nicht möglich.

Auf den Kantonsstrassen (Hauptstrasse, Oberwilerstrasse, Baslerstrasse, Bottmingerstrasse) hat die Anwohnerparkkarte keine Gültigkeit. Dort gilt die Signalisation «Parkieren mit Parkscheibe» oder «Parkieren gegen Gebühr».

Übersichtsplan Parkraumbewirtschaftung mit flächendeckender Blauen Zone, ab 1.1.2019 [pdf, 2.4 MB]

Gebührenpflichtige Parkplätze für kurzzeitige Belegung

In der Umgebung von öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen werden Parkingmeter eingesetzt. Gebührenpflichtige Parkplätze auf Allmend sind mit einer maximalen Parkdauer belegt. Die Benutzung der Parkkarten ist hier nicht möglich.

Parkfelder für Motorräder

Es gibt speziell ausgewiesene Parkfelder für Motorräder. Hier kann unentgeltlich und ohne zeitliche Beschränkung parkiert werden.

Anwohnerparkkarte

Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone in Binningen. Anwohnende, Geschäftstreibende sowie deren Angestellte können für ihr leichtes Motorfahrzeug eine Anwohnerparkkarte erwerben. Diese wird auf das Fahrzeug (Kontrollschild) ausgestellt und ist während eines Kalenderjahres gültig.

Die Gebühren für die Anwohnerparkkarten betragen pro Kalenderjahr:

A (Anwohner): für Einwohnerinnen und Einwohner und gleichermassen Betroffene CHF 48.–

F (Firmen): für Firmenfahrzeuge von Binninger Betrieben CHF 48.–

P (Pendler): für Angestellte von Binninger Betrieben CHF 360.–

  • Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– bei Erstausstellung der Parkkarte
  • Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– bei Verlust oder vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte

Die Gebühr wird anteilmässig reduziert, wenn die Karte für weniger als 12 Monate bezogen wird.

Anwohnerparkkarten können über Internet oder bei der Gemeindeverwaltung Binningen bezogen werden.

Anwohnerparkkarten, welche nicht mehr gebraucht werden oder für deren Besitz die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, sind der Ausgabestelle zurückzugeben.

Besucherparkkarten

Die Besucherparkkarte berechtigt zum zeitlich beschränkten Parkieren in der Blauen Zone in Binningen. Besucher können zwischen einer Tages-, 4-Stunden- oder Wochenparkkarte wählen. Die Besucherkarten sind für die Kontrolle mit Datum und Zeit zu versehen.

Die Gebühren für die Besucherparkkarten betragen:

  • für Tagesparkkarten CHF 8.–
  • für 4-Stunden-Parkkarte CHF 5.–
  • für Wochenparkkarten CHF 40.–
  • Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– bei Bezug ohne Barzahlung bei der Gemeindeverwaltung

Wie komme ich zu einer Parkkarte?

Die Anwohnerparkkarten und Besucherparkkarten können während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste oder hier (zur Parkkarten-Online-Bestellung)bestellt werden.

Sie können zusätzlich an allen Billettautomaten des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) auf dem Gemeindegebiet gelöst werden. Diese Parkkarte wird am Bezugstag mit der gewünschten Gültigkeit versehen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Binningen
Abteilung Einwohnerdienste
Curt Goetz-Strasse 1
4102 Binningen

Tel. 061 425 51 51
edNULL@binningen.bl.ch

Beratungsangebot der Bauabteilung

Haben Sie Fragen zum neuen Reglement, zu den Gebühren oder allgemein zum Parkieren? Kontaktieren Sie uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Bauabteilung Binningen
Hauptstrasse 36
4102 Binningen

Tel. 061 425 53 02
basekretariatNULL@binningen.bl.ch

Gewerbeparkkarte

Die Gewerbeparkkarte des Kantons Basel-Landschaft und die Kombikarte mit Basel-Stadt für Handwerksbetriebe (Schweiz/Ausland) ist auch in der Blauen Zone in Binningen gültig. Sie kann bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft bezogen werden. Ansprüche für die Berechtigung und das Vorgehen finden sich unter:

Kanton Basel-Landschaft: Gewerbeparkkarte GPK

Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:

Christen Sarah 061 425 52 53
Imboden Marisa 061 425 52 83
Morandini Rebecca 061 425 52 48
Tavan Sabine 061 425 52 52