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Mitwirkungsverfahren

Für den Erlass einer Nutzungsplanung (Zonenplan, Teilzonenplan oder Quartierplan) resp. einer Änderung daran, muss diese ein gesetzlich definiertes Verfahren durchlaufen.

Erarbeiten des Entwurfs der Planung

Mitwirkung
> § 7 RBG

Aktualisieren Planung (Mitwirkungsbericht),
Beschluss durch den Gemeinderat,
Beschluss durch den Einwohnerrat

> § 31 RBG, Abs. 1

Planauflage (30 Tage)
> § 31 RBG, Abs. 1

Genehmigung durch Regierungsrat
> § 31 RBG, Abs. 5

Die aktuellsten Unterlagen zum Stand im Verfahren sind bei den jeweiligen Planungen zugänglich (siehe links unter "Mitwirkung kommunale Planungen".