Quartierplanung Spiesshöfli
Aktueller Verfahrensstand
Volksabstimmung
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2026 dem Quartierplan Spiesshöfli, dem Quartierplan-Reglement Spiesshöfli, dem Zonenplan Siedlung und Landschaft (Mutationsplan «Spiesshöfli») und dem Baulinienplan Spiesshöfli zugestimmt. Gegen diese Beschlüsse des Einwohnerrats wurde das fakultative Referendum ergriffen. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Beschlüsse des Einwohnerrats dem Stimmvolk am 14. Juni 2026 zur Urnenabstimmung zu unterbreiten.
Übersicht
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Ausgangslage
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Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung (vom 10. August bis 11. September 2023)
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Einwohnerrat (4. November 2024)
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Volksabstimmung (18. Mai 2025)
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Quartierplanpflicht
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Mitwirkungsbericht der Bevölkerung - Ergebnis der Mitwirkung
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Gemeinderat
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Einwohnerrat (15. Dezember 2025 und 2. Februar 2026)
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Fakultatives Referendum
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Volksabstimmung (14. Juni 2026)
Ausgangslage
Mit dem Doppelspurausbau beim Spiesshöfli in Binningen beseitigen Kanton und BLT in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Binningen einen betrieblichen Engpass auf den Tramlinien 10 resp. 17 und ermöglichen so auch ein Expresstram vom Leimental in die Stadt. Dies hilft auch, den Verkehr auf der Strasse zu reduzieren. Die Massnahmen steigern zudem die Sicherheit und verbessern die Infrastruktur im gesamten Verkehrsraum zwischen der Gorenmattkreuzung und dem Schloss Binningen. Die Verkehrsmassnahme birgt die Chance, ein grösseres, westseitig des neuen Bahntrassees liegendes Areal (ebenfalls «Spiesshöfli» genannt) neu zu beplanen und zu überbauen.
Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung: Quartierplanung «Spiesshöfli»
Überarbeitung Quartierplanung Spiesshöfli - Dialoganlässe
Die Abteilung Hochbau und Ortsplanung hat am 29. Mai und 5. Juni 2024 gemeinsam mit Vertretern aus Gemeinderat, Grundeigentümerschaft und Planung Dialoganlässe durchgeführt. Gäste waren das Komitee zum interfraktionellen Postulat «Bezahlbare Wohnungen auf dem Spiesshöfli-Areal ermöglichen», das Komitee der Volksinitiative «für einen Birsigpark» und die mitwirkenden Personen. Ihnen wurde eine angepasste Planung präsentiert. Im anschliessenden Dialog wurden Fragen zum Projekt beantwortet und Meinungen zu dieser Arealentwicklung ausgetauscht. Die Präsentation finden Sie hier [pdf].
Planauflage zur öffentlichen Mitwirkung vom 10. August bis 11. September 2023 mit Informationsveranstaltung am 17. August 2023
Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:
- Quartierplan [pdf, 709 KB]
- Quartierplanreglement [pdf, 473 KB]
- Zonenplan Siedlung und Landschaft, Mutationsplan «Spiesshöfli» [pdf, 806 KB]
- Zugehöriger Planungsbericht [pdf, 6.0 MB]
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen können von Donnerstag, 10. August, bis Montag, 11. September 2023, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder online eingesehen werden.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 11. September schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.
Am Donnerstag, 17. August 2023 fand eine Informationsveranstaltung zur öffentlichen Mitwirkung bei dieser Quartierplanung statt. Nachfolgend können Sie die gezeigte Präsentation [pdf, 9.1 MB] einsehen.
Beratung im Einwohnerrat
An seiner Sitzung vom 4. November 2024 hat der Einwohnerrat das Geschäft Nr. 25 «Quartierplan Spiesshöfli und Volksinitiative Birsigpark» beraten.
Volksabstimmung
Am 18. Mai 2025 fand die Volksabstimmung über die «Initiative für einen Birsigpark» statt. Diesen hat die Stimmbevölkerung mit 1427 Ja- und 2940 Nein-Stimmen abgelehnt (→ zu den Abstimmungsergebnissen). Mit diesem Ergebnis konnte die Gemeinde das Quartierplanverfahren wieder aufnehmen.
Quartierplanpflicht
Im Rahmen der Ortplanungsrevision im Jahr 2013 wurde von der Festlegung einer Wohn- und Geschäftszone (WG3) auf diesen Parzellen abgesehen, da aufgrund des Doppelspurausbauprojekts der Tramlinie voraussehbar war, dass die dahinterliegenden Bauparzellen nicht im Rahmen der Regelbauweise sinnvoll bebaut werden können. Entsprechend blieben die altrechtlichen Bestimmungen zur WG3-Zone anwendbar. Aufgrund der bereits zu diesem Zeitpunkt bekannten Entwicklungsabsichten für das Areal «Spiesshöfli» entschied die Gemeinde zwecks Sicherstellung dieser Gebietsentwicklung im Jahr 2020, eine Planungszone gemäss § 53 RBG zu erlassen. Diese Planungszone galt für fünf Jahre und erfüllte den Zweck, dass keine Planungen und Massnahmen ergriffen werden konnten, die die Verwirklichung der laufenden Quartierplanung erschweren oder gar verunmöglichen. Es bestand Unsicherheit, ob die Quartierplanvorschriften «Spiesshöfli» vor Ablauf der Planungszone in Kraft treten. Deshalb hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, zur Überbrückung eine Zone mit Quartierplanpflicht einzurichten. Damit soll verhindert werden, dass wieder die altrechtliche WG3-Zone zum Tragen kommt. Die Quartierplanpflicht präjudiziert in keiner Weise den späteren Inhalt der Quartierplanung mit Art und Mass der Nutzung.
Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 12. August 2025 die vom Einwohnerrat Binningen am 26. August 2024 beschlossene Mutation «Zone mit Quartierplanpflicht Spiesshöfli» genehmigt.
Mitwirkungsbericht der Bevölkerung - Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung
Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 führte die Gemeinde im Zeitraum vom 10. August bis 11. September 2023 die öffentliche Mitwirkung zur Quartierplanung Spiesshöfli durch. Zudem fand am 17. August 2023 in der Aula des Schulhauses Mühlematt eine Informationsveranstaltung zur Mitwirkung statt.
Während der Mitwirkungsfrist gingen insgesamt 27 Stellungnahmen ein. Aus der Bevölkerung sowie aus der Politik wurden verschiedene Forderungen an die Gemeinde und die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gerichtet. Die Themen und Anliegen wurden aufgegriffen und Dialogveranstaltungen mit allen Beteiligten – Mitwirkenden und Initiant/innen – durchgeführt. Die Quartierplanung wurde in der Folge überarbeitet und redimensioniert, mit dem Ziel, die Qualität der geplanten Überbauung und des Freiraums zu steigern.
Der Gemeinderat hat die Mitwirkungsbeiträge von 2023 geprüft und dazu im Bericht Stellung genommen. Der Mitwirkungsbericht kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, oder nachfolgend eingesehen werden.
Mitwirkungsbericht «Quartierplan Spiesshöfli», Stand Oktober 2025 [pdf]
Beratung im Gemeinderat
Der Gemeinderat hat die Quartierplanung «Spiesshöfli» an seiner Sitzung vom 11. November 2025 verabschiedet und die Beschlussfassung dem Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Beratung im Einwohnerrat
An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 hat der Einwohnerrat das Geschäft Nr. 105 «Quartierplanung «Spiesshöfli» in erster Lesung beraten.
- Bericht des Gemeinderats an den Einwohnerrat vom 11. November 2025 [pdf, 380 KB]
- Quartierplan Spiesshöfli [pdf, 1.4 MB]
- Quartierplanreglement [pdf, 610 KB]
- Mutationsplan [pdf, 748 KB]
- Baulinienplan [pdf, 765 KB]
- Planungsbericht [pdf, 7.5 MB]
- Naturinventar [pdf, 2.4 MB]
- Gewässerraumplanung [pdf, 5.2 MB]
- Verkehrsgutachten / Mobilitätskonzept [pdf, 3.3 MB]
- Hydrogeologischer Bericht [pdf, 4.2 MB]
- Memo Hydraulik [pdf, 2.0 MB]
- Lärmschutzgutachten [pdf, 8.5 MB]
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2026 den Quartierplan «Spiesshöfli» mit 30:8 Stimmen, das Quartierplan-Reglement «Spiesshöfli» mit 29:7 Stimmen, den Zonenplan Siedlung und Landschaft, Mutation «Spiesshöfli» mit 30:7 Stimmen und den Baulinienplan «Spiesshöfli» mit 30:8 Stimmen in zweiter Lesung angenommen.
Fakultatives Referendum
Gestützt auf § 61 i.V.m. § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (GpR; SGS 120) und nach Prüfung der Unterschriftenlisten des am 9. März 2026 eingereichten Referendums gegen die Ziffern 1, 2, 3 und 4 der Beschlüsse des Einwohnerrates vom 2. Februar 2026 zum Geschäft Nr. 105 betreffend Quartierplan Spiesshöfli verfügt die Gemeindeverwaltung:
- Das Referendum gegen die Ziffern 1, 2, 3 und 4 der Beschlüsse des Einwohnerrates vom 2. Februar 2026 zum Geschäft Nr. 105 betreffend Quartierplan Spiesshöfli ist zustande gekommen.
- Von den insgesamt 630 eingereichten Unterschriften sind 597 gültig.
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Veröffentlichung im Binninger Wochenblatt (vom 19. März 2026).
Rechtsmittel
Gestützt auf § 83 GpR kann gegen diese Verfügung innert 3 Tagen seit ihrer Publikation im Binninger Wochenblatt beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn sie vom Regierungsrat auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 85 GpR).
Volksabstimmung
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2026 dem Quartierplan Spiesshöfli, dem Quartierplan-Reglement Spiesshöfli, dem Zonenplan Siedlung und Landschaft (Mutationsplan «Spiesshöfli») und dem Baulinienplan Spiesshöfli zugestimmt. Gegen diese Beschlüsse des Einwohnerrats wurde das fakultative Referendum ergriffen. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Beschlüsse des Einwohnerrats dem Stimmvolk am 14. Juni 2026 zur Urnenabstimmung zu unterbreiten.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Nicole Stäger, 061 425 53 13, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.