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Mietzinsbeiträge

Die Gemeinde Binningen richtet an Familien und Alleinerziehende, sowie an IV- und AHV-Renterinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die seit mindestens 2 Jahren im Kanton Baselland wohnhaft sind.
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens 2 Jahren in Binningen wohnhaft sind.

Dokumente

Zuständige Abteilung: Soziale Dienste
 

Fragen und Auskünfte Telefon
Inkaya Nehir 061 425 53 32

 

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