Mietzinsbeiträge
Die Gemeinde Binningen richtet an Familien und Alleinerziehende, sowie an IV- und AHV-Renterinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.
Anspruchsberechtigt sind:
- Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die seit mindestens 2 Jahren im Kanton Baselland wohnhaft sind.
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens 2 Jahren in Binningen wohnhaft sind.
Dokumente
Zuständige Abteilung: Soziale Dienste
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Inkaya Nehir | 061 425 53 32 |