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Einwohnerrat

Amtsdauer vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028

Der Einwohnerrat ist die oberste gesetzgebende Behörde der Einwohnergemeinde. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung geregelt. Der Einwohnerrat zählt 40 Mitglieder. Diese werden von den Stimmberechtigten im Proporzwahlverfahren für vier Jahre gewählt.

Der Einwohnerrat konstituiert sich selbst. Im Juni  wählt er das Präsidium bzw. das Vizepräsidium. Präsidium, Vizepräsidium und Fraktionspräsidien bilden das Büro des Einwohnerrats.

Ständige Kommissionen des Einwohnerrats sind: die Geschäftsprüfungskommission (GPK), die Rechnungsprüfungskommission (RPK), die Bau- und Planungskommission (BPK) und die Immobilienkommission.

Die Sitzungen des Einwohnerrats sind öffentlich und finden im Kronenmattsaal statt.

Dokumentation Einwohnerrat