Fachbehörden
Die Fachbehörden werden vom Einwohnerrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie konstituieren sich selbst. Ein Mitglied des Gemeinderats hat von Amtes wegen Einsitz in jeder Fachbehörde.
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Leimental
- Musikschulrat
- Primarschulrat
- Sekundarschulrat
- Sozialhilfebehörde
- Wahlbüro
Ebenfalls vom Einwohnerrat gewählt werden die Binninger Delegierten der Delegiertenversammlung der Versorgungsregion Allschwil, Binningen, Schönenbuch, welche aber keine Fachbehörde ist. Ein Mitglied des Gemeinderats hat von Amtes wegen Einsitz in der Delegiertenversammlung.