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Wer ist für Asylsuchende zuständig?

Wer ist für Asylsuchende zuständig?

Das Asylwesen ist Sache des Bundes, der die rechtlichen Grundlagen im Asylwesen erlässt. Die Kantone haben die Bundesgesetze zu vollziehen. Nach zirka sechs Monaten Aufenthalt in einem Durchgangszentrum werden die Asylsuchenden einer Gemeinde zugewiesen. Die Gemeinden im Kanton Baselland sind verpflichtet, eine bestimmte Quote gemessen an der Einwohnerzahl aufzunehmen (Aufnahmequoten). Die Kantone erstatten den Gemeinden die Sozialhilfekosten zurück, sofern die Asylsuchenden nicht länger als sieben Jahre in der Schweiz sind. Die Betreuung der Asylsuchenden mit Status N (Asylstatus) konzentriert sich auf die Sensibilisierung und den Umgang mit den  schweizerischen Grundwerten und Regeln des Zusammenlebens. Für Asylsuchende mit einer vorläufigen Aufnahme (Asylstatus F) können zudem Arbeitsintegrationsprogramme und Beschäftigungsplätze sowie Deutschkurse angeboten werden. Die Zuständigkeit des Bundes endet mit einem positiven Asylentscheid, einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen oder aufgrund einer Eheschliessung sowie mit der effektiven Ausreise des Asylsuchenden.

Wie ist die Betreuung der Asylsuchenden in Binningen organisiert?

Die der Gemeinde Binningen zugewiesenen Asylsuchenden wohnen selbstständig. Sie sind beruflich und sozial integriert und können ihren Unterhalt selbst bestreiten oder sind in gemeindeeigenen Liegenschaften untergebracht.

Die Betreuung, Begleitung und finanzielle Unterstützung der Asylsuchenden wird durch den Sozialdienst der Gemeinde Binningen nach den kantonalen Richtlinien umgesetzt.