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Bau- und Strassenlinienplan Blumenstrasse

Aktueller Verfahrensstand

Mitwirkungsbericht der Bevölkerung - Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung

Der Gemeinderat Binningen führte gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

  • Bau- und Strassenlinienplan Blumenstrasse
  • Zugehöriger Planungsbericht

Die Bevölkerung konnte im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt wurden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen konnten von Dienstag, 26. Januar, bis Dienstag, 24. Februar 2021, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder online eingesehen werden.

Während der Mitwirkungsfrist gingen insgesamt 19 Stellungnahmen sowie eine Petition ein. Die Themen und Anliegen wurden aufgegriffen und im Mitwirkungsbericht berücksichtigt. Die Stellungnahmen beziehen sich auf das überarbeitete Bauprojekt, welches den Anwohner/innen und Mitwirkenden am 5. November 2025 an einer Infoveranstaltung vorgestellt wurde.

Das überarbeitete Bauprojekt Blumenstrasse inkl. neuer Brückenverbindung und Haltestellenumbau Bottmingermühle wird neu als Gesamtprojekt unter der Leitung der BLT geführt, da ein funktionaler Zusammenhang zwischen den beiden Teilprojekten besteht. Das Gesamtprojekt untersteht gesetzlich dem Plangenehmigungsverfahren (PGV) des Bundes, Basis Eisenbahngesetz. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt das entsprechende Verfahren durch.

Durch den Umstand, dass das Gesamtprojekt inkl. Blumenstrasse dem PGV unterstellt wird, wird das begonnene Verfahren für den Bau- und Strassenlinienplan formal nicht weitergeführt. Das rechtliche Gehör ist für das Projekt Blumenstrasse sichergestellt durch die Planauflage des PGV. Die Festlegung der Baulinien an der Blumenstrasse erfolgt über die anstehende kommunale Gesamtrevision aller Strassenbaulinien, für welche eine separate Mitwirkung und Planauflage durchzuführen ist. Nur so ist sichergestellt, dass diese Baulinien künftig in kommunaler Beschlusskompetenz bleiben.

Übersicht


Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung 

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

  • Bau- und Strassenlinienplan Blumenstrasse
  • ­Zugehöriger Planungsbericht

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Dienstag, 26. Januar, bis Dienstag, 24. Februar 2021 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder nachfolgend eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 24. Februar 2021 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.


Mitwirkungsbericht der Bevölkerung - Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung

Der Gemeinderat Binningen führte gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

  • Bau- und Strassenlinienplan Blumenstrasse
  • Zugehöriger Planungsbericht

Die Bevölkerung konnte im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt wurden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen konnten von Dienstag, 26. Januar, bis Dienstag, 24. Februar 2021, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen oder online eingesehen werden.

Während der Mitwirkungsfrist gingen insgesamt 19 Stellungnahmen sowie eine Petition ein. Die Themen und Anliegen wurden aufgegriffen und im Mitwirkungsbericht berücksichtigt. Die Stellungnahmen beziehen sich auf das überarbeitete Bauprojekt, welches den AnwohnerInnen und Mitwirkenden am 5. November 2025 an einer Infoveranstaltung vorgestellt wurde.

Das überarbeitete Bauprojekt Blumenstrasse inkl. neuer Brückenverbindung und Haltestellenumbau Bottmingermühle wird neu als Gesamtprojekt unter der Leitung der BLT geführt, da ein funktionaler Zusammenhang zwischen den beiden Teilprojekten besteht. Das Gesamtprojekt untersteht gesetzlich dem Plangenehmigungsverfahren (PGV) des Bundes, Basis Eisenbahngesetz. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt das entsprechende Verfahren durch.

Durch den Umstand, dass das Gesamtprojekt inkl. Blumenstrasse dem PGV unterstellt wird, wird das begonnene Verfahren für den Bau- und Strassenlinienplan formal nicht weitergeführt. Das rechtliche Gehör ist für das Projekt Blumenstrasse sichergestellt durch die Planauflage des PGV. Die Festlegung der Baulinien an der Blumenstrasse erfolgt über die anstehende kommunale Gesamtrevision aller Strassenbaulinien, für welche eine separate Mitwirkung und Planauflage durchzuführen ist. Nur so ist sichergestellt, dass diese Baulinien künftig in kommunaler Beschlusskompetenz bleiben.