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Teilzonenplan Zentrum

Aktueller Verfahrensstand

Öffentliche Planauflage

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 7. November bis 8. Dezember 2025 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.


Übersicht

Ausgangslage

Mit der Nichtgenehmigung der Zentrumszone im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision durch den Regierungsrat (2013) sind Teilbereiche im Zentrum Binningens „altrechtlich“ geblieben. Letztinstanzlich wurde vom Bundesgericht die Aufforderung des Regierungsrates gestützt, dass die Gemeinde Binningen ihre Regelungen für die geplante Zentrumszone ergänzen oder neu formulieren muss.

Aufgrund der Rechtslage hat sich vor allem entlang der Hauptstrasse die bauliche Erneuerung angestaut. Dies gilt es zu lösen. Einige Parzellen sind gemäss gültiger Zonenplanung und ohne privatrechtliche Vereinbarungen nur schwer bebaubar bis unbebaubar.

Nun gilt es zeitgemässe und nachhaltige Zonenvorgaben zu erarbeiten mit dem Ziel, der im Zentrumsgebiet blockierten Bautätigkeit einerseits neue Impulse zu geben und andererseits eine langfristige Aufwertung der städtebaulichen Entwicklung zu initiieren und sicherzustellen.

Öffentliche Dialogveranstaltung

Über das grosse Interesse mit rund 150 Teilnehmenden haben wir uns sehr gefreut. Wir haben von Ihnen sehr klare und sachliche Rückmeldungen erhalten, die für uns wichtig sind für den weiteren Planungsprozess. Zudem positiv ist die hohe Deckungsgleichheit Ihrer Rückmeldungen mit der Perspektive der Fachleute. Dies bedeutet, dass unsere Anstrengungen gleichgerichtet dasselbe Ziel verfolgen. Insgesamt durften wir feststellen, dass die Teilnehmenden grundsätzlich positiv auf die angedachten planerischen Veränderungen für das Zentrum von Binningen reagiert haben.

Wie versprochen stellen wir Ihnen hier das Protokoll [pdf, 1.2 MB] sowie die Präsentation [pdf, 2.8 MB] der Veranstaltung zur Verfügung.

Da das Gebiet des abzulösenden Teilzonenplans Weihermatten nicht von den Abklärungen mit den kantonalen Fachstellen betroffen ist, hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 beschlossen diesen Teil des Teilzonenplans Zentrum als eigenständiges Verfahren zu behandeln. Die Mitwirkungsunterlagen finden Sie hier.

Workshop pro Teilgebiet

Hier stellen wir Ihnen, wie im Rahmen der Workshops versprochen, den aktuellen Stand der Unterlagen zur Verfügung.

Teilgebiete

Präsentation pro Teilgebiet
Teilgebiet Datum Präsentation
4-2 03. März 2021 Präsentation [pdf]
7-2 03. März 2021 Präsentation [pdf]
6-3 10. März 2021 Präsentation [pdf]
9-5 10. März 2021 Präsentation [pdf]
1-1, 9-3 und 10-1 17. März 2021 Präsentation [pdf]
9-8 17. März 2021  
9-7 und 9-9 24. März 2021 Präsentation [pdf]
7-3 24. März 2021 Präsentation [pdf]
9-11 14. April 2021 Präsentation [pdf]
2-1 14. April 2021 Präsentation [pdf]
4-1 und 9-10 21. April 2021 Präsentation [pdf]
6-2 21. April 2021 Präsentation [pdf]
6-1 28. April 2021 Präsentation [pdf]
5-1 28. April 2021 Präsentation [pdf]
9-15 05. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-6 05. Mai 2021 Präsentation [pdf]
7-1 19. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-1 19. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-5 26. Mai 2021  
8-3 26. Mai 2021 Präsentation [pdf]
8-4 26. Mai 2021 Präsentation [pdf]
9-12 02. Juni 2021  
8-2 02. Juni 2021  
9-13 und 9-14 1. September 2021 Präsentation [pdf]
9-1 7. September 2021 Präsentation [pdf]

Öffentliche Mitwirkung

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass mit der Anpassung von § 61 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) die gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene endlich rechtskräftig sind, sodass der Gemeinderat den Teilzonenplan Zentrum für die Mitwirkung freigeben konnte.

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zum «Teilzonenplan Zentrum» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf des Teilzonenplan Zentrum kann vom 6. Oktober bis 10. November 2023, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder hier online eingesehen werden.

Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 10. November 2023 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Mitwirkungsbericht der Bevölkerung - Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung

Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 führte die Gemeinde im Zeitraum vom 6. Oktober bis 10. November 2023 die öffentliche Mitwirkung zum Teilzonenplan Zentrum durch.

Während der Mitwirkungsfrist gingen insgesamt 28 Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat hat die Einwendungen und Vorschläge geprüft und dazu Stellung genommen.

Die Details zum Umgang mit den Mitwirkungsbeiträgen sind im Mitwirkungsbericht beschrieben. Dieser kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder nachfolgend eingesehen werden.

Mitwirkungsbericht Teilzonenplan Zentrum [pdf]

Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in mehreren Lesungen intensiv mit dem Teilzonenplan Zentrum befasst und ihn am 15. Oktober 2024 an den Einwohnerrat überwiesen.

Einwohnerrat

An seiner Sitzung vom 4. November 2024 hat der Einwohnerrat das Geschäft Nr. 63/XII Teilzonenplan Zentrum zur vertieften Prüfung an die Bau- und Planungskommission überwiesen.

Die Bau- und Planungskommission präsentierte ihren Bericht an der Sitzung vom 25. August 2025. Der Einwohnerrat beschloss den Teilzonenplan Siedlung «Zentrum» (Stand 17. Oktober 2024) an seinen Sitzungen vom 25. August 2025 (1. Lesung) und 22. September 2025 (2. Lesung).

Öffentliche Planauflage

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 7. November bis 8. Dezember 2025 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen, während der Öffnungszeiten eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.


Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.