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Quartierplanpflicht Spiesshöfli

Übersicht


Ausgangslage

Im Rahmen der Ortplanungsrevision im Jahr 2013 wurde von der Festlegung einer Wohn- und Geschäftszone (WG3) auf diesen Parzellen abgesehen, da aufgrund des Doppelspurausbauprojekts der Tramlinie voraussehbar war, dass die dahinterliegenden Bauparzellen nicht im Rahmen der Regelbauweise sinnvoll bebaut werden können. Entsprechend blieben die altrechtlichen Bestimmungen zur WG3-Zone anwendbar. Aufgrund der bereits zu diesem Zeitpunkt bekannten Entwicklungsabsichten für das Areal «Spiesshöfli» entschied die Gemeinde zwecks Sicherstellung dieser Gebietsentwicklung im Jahr 2020, eine Planungszone gemäss § 53 RBG zu erlassen. Diese Planungszone galt für 5 Jahre und erfüllte den Zweck, dass keine Planungen und Massnahmen ergriffen werden konnten, die die Verwirklichung der laufenden Quartierplanung, erschweren oder gar verunmöglichen. Es bestand Unsicherheit, ob die Quartierplanvorschriften «Spiesshöfli» vor Ablauf der Planungszone in Kraft treten. Deshalb hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, zur Überbrückung eine Zone mit Quartierplanpflicht einzurichten. Damit soll verhindert werden, dass wieder die altrechtliche WG3-Zone zum Tragen kommt. Die Quartierplanpflicht präjudiziert in keiner Weise den späteren Inhalt der Quartierplanung mit Art und Mass der Nutzung.

Planauflage zur öffentlichen Mitwirkung vom 21. Juni bis 5. Juli 2024

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen können von Freitag, 21. Juni, bis Freitag, 5. Juli 2024, während der Öffnungszeiten in der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen werden.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 5. Juli 2024 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Mitwirkungsbericht: Zone mit Quartierplanpflicht «Spiesshöfli»

Gestützt auf § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft führte der Gemeinderat Binningen im Zeitraum vom 21. Juni bis 5. Juli 2024 die öffentliche Mitwirkung zum Verfahren Zone mit Quartierplanpflicht «Spiesshöfli» durch. Die Bevölkerung konnte während dieser Frist Einwendungen und Vorschläge schriftlich an den Gemeinderat einreichen. Das Ergebnis dieser Vernehmlassung kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden.

Der Mitwirkungsbericht wird gemäss § 2 der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) öffentlich aufgelegt und kann nachfolgend eingesehen werden:

Öffentliches Planauflageverfahren

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Auflageverfahren durch:

Zur Erläuterung:

Die öffentliche Planauflage wird vom 6. September bis 7. Oktober 2024 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten in der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder via Download eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, zu richten.

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 12. August 2025 die vom Einwohnerrat Binningen am 26. August 2024 beschlossene Mutation «Zone mit Quartierplanpflicht Spiesshöfli» genehmigt.

Regierungsbulletin vom 12. August 2025 - Baselland


Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Nicole Stäger, Telefon 061 425 53 13, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.