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Mutation Waldbaulinie Kunsteisbahn Margarethen

Planauflage

Der Einwohnerrat Binningen hat am 3. Februar 2020 die Mutation Waldbaulinie Kunsteisbahn Margarethen beschlossen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt. Da in der Mitwirkungsfrist keine Eingaben eingegangen sind, musste keine Berichterstattung vorgenommen werden. Erläuterungen zu den Planungsmassnahmen sind im Planungsbericht zu entnehmen.

Folgendes Planungsinstrument untersteht dem gesetzlichen Auflageverfahren:

- Mutation Waldbaulinie Kunsteisbahn Margarethen

Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf § 31 Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft während 30 Tagen, vom 13. Februar bis 14. März 2020 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Binningen, Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Hauptstrasse 36, während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen zu richten.

Beratung im Einwohnerrat

Der Einwohnerrat hat die Mutation «Waldbaulinie Kunsteisbahn Margarethen» an der Sitzung vom 3. Februar 2020 genehmigt (Ablauf der Referendumsfrist: 9. März 2020).

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vom 24. Oktober bis 22. November 2019 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen zur Mutation «Waldbaulinie Kunsteisbahn Margarethen»eingegangen. 

Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zur Mutation «Waldbaulinie Kunsteisbahn Margarethen» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf der Mutation kann vom 24. Oktober bis 22. November 2019 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen, eingesehen werden. Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 25. November 2019 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Dokumentation

Ausgangslage

Die Kunsteisbahn Margarethen liegt innerhalb der Parzelle Nr. 1'816. Das Areal ist einer Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit Zweckbestimmung „Erholung und Freizeit“ zugeteilt. Die Kunsteisbahn selbst ist im Westen und im Süden von Wald umgeben. Basierend auf der statischen Waldgrenze ist eine Waldbaulinie ausgeschieden. Die Waldbaulinie wurde vom Regierungsrat am 26. April 1994 genehmigt. Die Anlagen der Kunsteisbahn sind in die Jahre gekommen. Sie entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen (Energie, Schallschutz u.ä.). Der Kanton Basel- Stadt als Besitzerin der Parzelle plant basierend auf der „neuen Eisstrategie“ eine Totalsanierung und Erneuerung der Kunsteisbahn. Die Anlage soll in Zukunft dem Breitensport dienen. Die Tribünen sind dazu im heutigen Umfang nicht mehr nötig. Dem gegenüber braucht es neue Überdachungen und Garderobenräume. Im Nordwesten überschreitet ein Überdachungsbau die heute gültige Waldbaulinie. Der Kanton Basel-Stadt ersucht die Gemeinde Binningen deshalb den Waldbaulinienplan Margarethenpark (11/BSP/61/0) auf das Projekt anzupassen.

Die Gemeinde Binningen will mit der Anpassung der Baulinie die Umsetzung der Eissportstrategie des Kantons Basel-Stadt ermöglichen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.