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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Der Gemeinderat Binningen hat gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft (SGS 481) die folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:

Binningen, Margarethenstrasse, ab Einmündung Gorenmattsteig, 8 m in südlicher Richtung, westseitig der Fahrbahn: Markieren einer Parkverbotslinie (6.22), Länge ca. 12 m.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diese Anordnung kann gemäss §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt angerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.