Neuwahl des Gemeindepräsidiums am 9. Juni 2024
für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Der Gemeinderat hat gemäss § 25 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte das Wahldatum auf den 9. Juni 2024 festgelegt. Er folgt damit der Terminempfehlung der Landeskanzlei.
Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 wird das Gemeindepräsidium nach dem Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt. Eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums ist möglich.
Der Gemeinderat
Zur Weisung über die Neuwahl des Gemeindepräsidiums vom 9. Juni 2024