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Neuwahl des Gemeindepräsidiums am 9. Juni 2024

für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028

Der Gemeinderat hat gemäss § 25 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte das Wahldatum auf den 9. Juni 2024 festgelegt. Er folgt damit der Terminempfehlung der Landeskanzlei.

Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 wird das Gemeindepräsidium nach dem Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt. Eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums ist möglich.

Der Gemeinderat

Zur Weisung über die Neuwahl des Gemeindepräsidiums vom 9. Juni 2024