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Stille Wahl des Bürgergemeindepräsidenten

Für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wird Jürg Bräutigam als in Stiller Wahl gewählt erklärt.

Gestützt auf die Bekanntmachung im Binninger Anzeiger vom 7. März 2024 und 14. März 2024 ist einzig Bürgerrat Jürg Bräutigam für das Amt des Bürgergemeindepräsidiums vorgeschlagen worden. Die Gemeindeverwaltung Binningen hat den Wahlvorschlag auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit des Kandidaten und die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und in Ordnung befunden.

Nachdem nur ein einziger Wahlvorschlag eingegangen ist, kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 13 Ziff. 2 der Bürgergemeindeordnung auf die Urnenwahl verzichtet und der zur Wahl Vorgeschlagene als in Stiller Wahl gewählt erklärt werden.

Unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte wird Jürg Bräutigam als Bürgergemeindepräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 als gewählt erklärt.

Die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Binningen hat in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz beschlossen:

  1. Für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wird Jürg Bräutigam als in Stiller Wahl gewählt erklärt.
  2. Die auf den 9. Juni 2024 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
  3. Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen ab Publikation im Binninger Anzeiger

Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden.

Die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Binningen

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