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Zugangsbestimmungen für die Binninger Bundesfeier 2021

Für die diesjährige Bundesfeier hat sich die Gemeinde entschieden, den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat zu begrenzen, davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Jeder Gast muss also genesen, getestet oder geimpft sein (GGG). Dies hat den Vorteil, dass aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen keine weiteren Einschränkungen verordnet werden müssen. Es muss lediglich ein Schutzkonzept bezüglich Hygiene und Zugangsbeschränkung umgesetzt werden.

Der Zugang auf das Festgelände erfolgt über einen zentralen Eingang an der Parkstrasse (Türöffnung ab 10.30 Uhr). Die Eingangskontrolle wird kontaktlos mit der «COVID Certificate Check»-App vorgenommen. Bitte halten Sie Ihr Zertifikat (Papier oder App) sowie ein Ausweisdokument mit Foto (z.B. Identitätskarte oder Pass) bereit, damit der Einlass zügig erfolgen kann. Beim Einlass gelten folgende Regeln: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten und eine Maske sollte getragen werden, wenn der Abstand nicht durchgehend eingehalten werden kann. Eine Erfassung Ihrer Kontaktdaten ist nicht nötig. Auf dem Festgelände gibt es keine Einschränkungen.

 

Welche Schutzmassnahmen gelten an der Bundesfeier?

  • Zutritt haben alle Gäste ab 16 Jahren mit einem gültigen Covid-Zertifikat. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden ohne Covid-Zertifikat eingelassen.
  • Achten Sie im Aussenbereich vor der Einlasskontrolle auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und tragen Sie eine Schutzmaske, wenn dies nicht möglich ist.
  • Auf dem Festgelände gelten für Besucherinnen und Besucher keine weiteren Massnahmen. Es besteht also keine Maskenpflicht, keine Pflicht zur sitzenden Konsumation, keine Kapazitätsbeschränkungen und keine Kontaktdatenerhebung.
  • Desinfektionsmittel und Möglichkeiten zum Händewaschen werden zur Verfügung gestellt.
  • Wenn Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten könnten und/oder wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, bitten wir Sie sich sofort testen zu lassen und zu Hause zu bleiben.

Was muss ich beim Einlass vorzeigen?

  • gültiges Covid-Zertifikat (Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen kein Covid-Zertifikat) in Papierform oder mittels «COVID Certificate»-App
  • für Getestete ist ein Covid-Zertifikat nötig, das nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) resp. 48 Stunden (Antigen-Test) ist
  • Ausweisdokument mit Foto (z.B. Identitätskarte oder Pass)
    > achten Sie darauf, dass die Angaben auf dem Covid-Zertifikat vollständig mit Ihren Ausweisdokumenten übereinstimmen > Was muss ich tun, wenn die Angaben auf dem Covid-Zertifikat nicht stimmen?

Was ist ein Covid-Zertifikat?

Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat (genesen, getestet, geimpft). Das Zertifikat wird in Papierform oder als PDF-Dokument mit einem QR-Code zur Verfügung gestellt. Ferner kann das Zertifikat auch in elektronischer Form auf der kostenlosen App «COVID Certificate» genutzt werden. Für Getestete ist ein Covid-Zertifikat nötig, das nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) resp. 48 Stunden (Antigen-Test) ist.

Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat finden Sie hier.

Wo kann ich mich testen lassen?

Der Test muss durch oder unter der Aufsicht von geschultem Fachpersonal in einem Testzentrum, einer medizinischen Einrichtung oder einer Apotheke erfolgen, welche vom Kanton berechtigt wurde, Covid-Zertifikate auszustellen. Für Getestete ist ein Covid-Zertifikat nötig, das nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) resp. 48 Stunden (Antigen-Test) ist. Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.

Dank der Unterstützung der Toppharm-Apotheke Dorenbach können sich Besucherinnen und Besucher auch direkt vor Ort testen lassen. Diese Teststation steht am 1. August von 10.30 bis 24.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, längere Wartezeiten können jedoch nicht ausgeschlossen werden.  Bitte unbedingt Ausweis und Krankenkassenkarte mitbringen! Die Kosten für einen COVID-19 Antigen-Schnelltest werden vom BAG übernommen. Nicht getestet werden folgende Personen: Kinder unter 12 Jahren, Personen mit einer frischen Nasenverletzung, Personen, die kürzlich einen operativen Eingriff an der Nase oder den Nasennebenhöhlen hatten, oder Personen mit gravierender Nasenscheidewandverkrümmung oder chronisch engen Nasengängen.

«COVID Certificate Check»-App

Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, wird die «COVID Certificate Check»-App zur Verfügung gestellt. Dazu wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der «COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft. Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaberin / des Zertifikats-Inhabers und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist. Die prüfende Person muss dann den Namen und das Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument (beispielsweise Pass oder Identitätskarte) abgleichen und so sicherstellen, dass das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wurde. Beim Prüfvorgang speichert die App keine Daten auf zentralen Systemen oder in der «COVID Certificate Check»-App. Die «COVID Certificate»-App bietet Inhaberinnen und Inhabern von Covid-Zertifikaten auch die Möglichkeit, ein datenminimiertes Zertifikat zur Nutzung in der Schweiz zu generieren. Die «COVID Certificate Check»-App steht wie die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit.