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Mobilfunkantennen in Binningen

Der digitale Mobilfunk hat sich seit seiner Einführung in den 1990er Jahren stetig weiterentwickelt. Zurzeit erfolgt die Einführung von 5G (New Radio). 5G ist eine Weiterentwicklung von 4G (LTE).

Im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen stellen sich immer wieder Fragen zu den Bewilligungsverfahren. Baugesuche für Mobilfunkanlagen werden vom kantonalen Bauinspektorat bearbeitet, im Amtsblatt publiziert und anschliessend unter Einbezug der Fachstellenberichte bewilligt oder abgelehnt.

Seit der Einführung der Technologieneutralität im Jahre 2010 sind für Mobilfunkanlagen die Technologien nicht mehr Bestandteil einer Baubewilligung. Voraussetzung für eine Baubewilligung und für den rechtskonformen Betrieb ist die Einhaltung der massgebenden Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Es ist den Betreiberinnen damit freigestellt, welche Technologien sie auf einer bewilligten Mobilfunkanlage betreiben. Die Inbetriebnahme von 5G auf einer baulich unveränderten bestehenden Mobilfunkanlage ist folglich nicht bewilligungspflichtig.

Was den Handlungsspielraum der Gemeinden anbelangt, ist dieser aufgrund der übergeordneten Bundesgesetzgebung stark eingeschränkt. Der Gemeinderat Binningen prüft bei publizierten Baugesuchen, ob gemäss Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) ein Widerspruch zu den baurechtlichen Grundlagen besteht:

§ 127 Einsprachen (RBG)

[…]
3 Der Gemeinderat ist verpflichtet, Einsprache zu erheben, wenn Bau- und Planungsvorschriften verletzt sind.
[…]

Weiterführende Informationen

  • BUD: Mobilfunk (LINK)
  • BAFU: Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G (LINK)
  • BAKOM: Mobile Kommunikation: Auf dem Weg zu 5G (LINK)

Quelle: Merkblatt «Vollzug Mobilfunk im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien (5G und weitere) und mit dem Austausch von Antennen» (LINK)