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Willenserklärung

Was ist eine Willenserklärung?

Eine Willenserklärung wird oft auch als Bestattungsverfügung bezeichnet. In diesem Dokument legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung/Beisetzung ablaufen soll. Mit der Willenserklärung entlasten Sie die Angehörigen von den Entscheidungen nach dem Eintreffen Ihres Todesfalls.

Folgende Entscheidungen sind unter anderem nach dem Todesfall zu treffen:

  • Gibt es eine Erd- oder Feuerbestattung (Kremation)?
  • Möchten Sie auf dem Friedhof Binningen beigesetzt werden? Was für eine Grabart ist gewünscht.
  • Gibt es eine Beisetzung auf einem anderen Friedhof, eine Flussbestattung oder nochmals etwas Anderes?
  • Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden? Gibt es eine Abdankung am Grab oder in der Kirche?
  • Soll der Todesfall amtlich publiziert werden?
  • Wer von den Angehörigen gilt als Rechnungs- und Korrespondenzadresse?

Eine Willenserklärung gilt nicht als Verfügung. Es ist ein Leitfaden für die Angehörigen und das Bestattungsbüro. Sollten Ihre Angehörigen die Kosten beispielsweise nicht übernehmen können oder wollen oder sollten Sie auf dem Sterbebett einen anderen Wunsch formuliert haben, wird während des Bestattungsgespräches darauf Rücksicht genommen.

Erstellen und Hinterlegen einer Willenserklärung

Das Bestattungsbüro der Gemeinde Binningen hat eine Willenserklärung erstellt, welche alle wichtigen Fragen abdeckt und mit den heutigen gesetzlichen Bestimmungen des Friedhofreglements und der Verordnung zum Friedhofreglement übereinstimmt. Das Dokument wird nicht als Vorlage zur Verfügung gestellt, da eine Beratung aus Sicht des Bestattungsbüros sinnvoll ist. Die Willenserklärung wird während eines Termins beim Bestattungsbüro zusammen erstellt. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten, die Kostenfolge und Bedeutung der getroffenen Entscheidungen. Die Willenserklärung wird anschliessend bei uns hinterlegt. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Akten und die Angehörigen. Die Gebühr beträgt 30 Franken.

Sie können auch selber ein Dokument als Willenserklärung erstellen oder eine Vorlage aus dem Internet verwenden. In diesem Fall können wir nicht gewährleisten, dass der hinterlegte letzte Wille umsetzbar ist und den gesetzlichen Bestimmungen in Binningen entspricht. Aber auch hier ist es möglich, dass selber erstellte Dokument beim Bestattungsbüro der Gemeinde Binningen für 30 Franken zu hinterlegen.

Todesfall

Im Todesfall wird das Bestattungsbüro die Willenserklärung im Gespräch mit den Angehörigen beiziehen und die Anordnung zur Bestattung gemeinsam erstellen.

Vorsorge

Trotz der Hinterlegung der Willenserklärung müssen sich die Angehörigen im Todesfall mit dem Bestattungsbüro der Gemeinde in Verbindung setzen, um die Beisetzung zu organisieren. Auch ist es nicht möglich, allfällige Kosten vorgängig zu bezahlen.

Wenn Sie alles rund um Ihren Todesfall bereits zu Lebzeiten regeln möchten, können Sie bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl einen Sterbevorsorgevertrag oder Bestattungsvorsorgevertrag abschliessen. Damit können Sie auch die anfallenden Kosten im Voraus begleichen und Ihre Angehörigen entlasten. Das Bestattungsunternehmen würde Sie in diesem Fall beraten und im Eintreten des Todesfalls, in Ihrem Namen und Ihren Angehörigen, alles regeln und die Kosten übernehmen.

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste, Bestattungen

Auskunft und Fragen

Bestattungsbüro  
Telefon 061 425 52 36
E-Mail bestattungen@binningen.bl.ch
Termin Bestattungsgespräch nach telefonischer Vereinbarung